15 Tage ohne Krankenversicherung möglich ?

4 Antworten

Auch im März warst du versichert.

Und für diese aktuellen 15 Tage greift der Monat nachgehender Leistungsanspruch gemäß §19 SGB V. Bist also kostenlos versichert in diesem Zeitraum.

Hallo,

für die 14 Tage Lücke gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
  • kostenlose Familienversicherung über einen Elternteil, wenn dieser (bzw. beide) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
  • Wenn der Jahres-Bruttoverdienst (für 12 Monate) in beiden Beschäftigungen jeweils nicht mehr als 64.350 Euro beträgt, gilt der kostenlose nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

  • Sehr sinnvoll ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Das ist sehr wichtig für den Falll, dass in den 14 Tagen eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Dann wird nämlich meistens der neue Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt und weder Krankenkasse noch Arbeitgeber noch Agentur für Arbeit zahlen etwas. Wenn die Arbeitsunfäghifkeit bereits eingetreten ist, ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit zu spät.

Wenn diese Varianten alle nicht zutreffen, gilt der Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder von ca. 110 Euro monatlich (ca. 55 Euro für einen halben Monat).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Brutus89876555 
Fragesteller
 18.07.2021, 09:46

Da sie sich sehr gut auskennen vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Zeit !

Brutus89876555 
Fragesteller
 18.07.2021, 09:55

Ich habe jedoch im Feburar 1 Monat arbeitslosigkeit erlebt bis ich die neue Stelle angetreten habe. Sprich selber gekündigt und dann erst 1 Monat später neue Arbeit. Musste über 200 Euro Krankenversicherung selbst zahlen ( Aussage: Weil ich selber gekündigt habe und das Arbeitsamt erst nach dem 2.Monat voll übernimmt )

RHWWW  18.07.2021, 17:45
@Brutus89876555

Wenn man sich vor Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Agentur fürArbeit arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, tritt eine Sperrzeit ein und die Agentur für Arbeit zahlt auch in der Sperrzeit die Krankenversicherungsbeiträge.

Wenn man sich erst während der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit meldet, zahlt diese erst ab Tag der Meldung die Krankenversicherungsbeiträge. Wenn die Lücke zwischen Tag der Meldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit maximal einen Monat beträgt, gilt das oben Geschriebene.

okieh56  18.07.2021, 18:46

Korrekt - bis auf eine Kleinigkeit: Der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung wäre ca. 200 € monatlich - spielt aber in diesem Fall keine Rolle.

Ohne Krankenversicherung bist du in der Zwischenzeit nicht. Da aber 1 Monat zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten nicht überschritten wird, gilt für dich der nachgehende Anspruch nach § 19 SGB V, so dass du keinen Beitrag zahlen musst.

In der Rentenversicherung entsteht auch keine Lücke, weil jeder Monat mit Beiträgen belegt ist.

Falls du Anspruch auf Familienversicherung hast, ist dieser vorrangig, aber ebenfalls kostenfrei.

Du kannst ich aber auch für die 2 Wochen beim Arbeitsamt melden und ALG I beantragen. Dann stehst du nicht ganz ohne Geld da und bist auch durchgängig versichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Deutschland bist du pflichtversichert.

Du hast nicht die Möglichkeit nicht versichert zu sein. Weder für einen, noch für 15 Tage.

Du rutscht automatisch in die Pflichtversicherung.

okieh56  16.07.2021, 14:03

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht (nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Pflichtversicherung - die nicht für alle Personenkreis gilt). In diesen 2 Wochen ist er aber weder pflichtversichert noch freiwillig versichert, denn es gilt der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V - falls kein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht.