Nachgehender Leistungsanspruch?
Hallo, zum 15.Dezember bin ich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Nach der Kündigung habe ich mich beim Jobcenter rechtzeitig arbeitslos gemeldet. Sowohl im Dezember als auch im nächsten Monat Januar habe ich Lohnzahlungen erhalten. Da ich im Dezember und Januar Lohnzahlungen vom Arbeitgeber bekommen habe, wurden für diese beiden Monate kein Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter bezahlt. In den beiden Lohnabrechnungen (Dezember und Januar) sind die Abbuchungen für die Krankenversicherung abgebildet. Trotzdem soll ich laut meinem vorletzten Krankenversicherer vom 16.Dezember bis zum 31.Januar Beiträge in die private Krankenversicherung zahlen. Ist diese Zahlungsaufforderung berechtigt?
2 Antworten
Ja, denn die KV Beiträge vom AG beziehen sich ja nicht auf den Zeitraum 16.12-31.1. sondern auf Zeiträume davor, für die du diesen Lohn rückwirkend erhalten hast. Dass die KV daher ab dem 16.12. Geld verlangt ist völlig in Ordnung, denn ab dem Punkt warst du arbeitslos und dein AV hat nicht mehr bezahlt. Hier sollte dann aber das Jobcenter übernehmen. Reich die Aufforderung da ein und verlange die Übernahme der KV
Woher weisst du das der Arbeitgeber die KV Beiträge immer rückwirkend bzw. verspätet bezahlt hat? Müssten normalerweise dann keine Verzugszinsen anfallen?
Es wird sich um Nachzahlungen aus deinem Beschäftigungsverhältnis handeln. Z.B. Urlaubsabgeltung. Diese Beträge unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht und der Arbeitgeber führt dafür dann (für den betroffenen Monat) noch die Beiträge ab.
Das Beschäftigungsende war der 15.12. Du hättest einen nachgehenden Leistungsanspruch gem. § 19 SGB V gehabt, wenn du innerhalb von einem Monat entweder eine neue Beschäftigung aufgenommen hättest, ALG I bezogen hättest (oder schon arbeitslos gemeldet gewesen wärest, der Bezug aber wegen der Nachzahlungen geruht hätte) oder ALG II bezogen hättest.
Nun ist die Lücke größer und du musst für diesen Zeitraum freiwillige Beiträge in Höhe von ca. 210,-- Euor/ Monat zahlen.
Du kannst versuchen, ob das Jobcenter sie übernimmt, die Chancen sind gering, denn grundsätzlich gilt: nur wer im Bezug steht, bekommt auch die KV/PV bezahlt. Stellt es eine soziale Härte dar, kann das Jobcenter die Beiträge übernehmen.
Ob die gegeben ist, wenn du noch Gelder deines alten AG bekommen hats, prüft das Jobcenter.
Nicht privat sondern freiwillig weiterversichern. Nur, wenn der Zwischenraum größer einen Monat ist. Kannst du hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html?msclkid=5d0db1cbb29c11ec88b9b8345d7c1dcd
Freiwillig ist es eigentlich nicht. Am liebsten würde ich mich nicht versichern. Aber die Regelung ist auch absurd. Was kann man dafür wenn der Arbeitgeber die letzte Zahlung einen Monat nach der Kündigung macht?
Eine freiwille Pflichtversicherung, so wäre es richtig. Du kannst nichts dafür, aber das sind seltene Einzelfälle und die werden eben nicht abgebildet. Wenn du dann nicht leistungsberechtigt warst bei Jobcenter, muss das Geld ja so gewesen sein, daß es für die Beiträge ausreichend ist/ war. Und das das Beschäftigungsende auch das Ende deiner Pflichtversicherung war, das sollte jedem klar sein. Und wenn es eben keinen anderen gibt, oder keine andere Institution, dann muss man selbst ran.
Dann muss man sich immer privat krankenversichern, wenn die nächste Beschäftigung nach 4 Wochen startet.
Oder wenn man nach der Kündigung Gehaltseingang hat und die nächste Anstellung nach 4 Wochen erfolgt.