Minijob und Aufstocker - wer zahlt Krankenversicherungsbeiträge?

4 Antworten

Hallo,

das Jobcenter zahlt weiterhin die Kranken- und Pflegeversicherung. Die 15-Stunden-Grenze gilt nur für die Arbeitsagentur, aber nicht für das Jobcenter.

Auch bei einer 40-Stunden-Stelle kann man Arbeitslosengeld II bekommen.

Gruß

RHW

Der Arbeitgeber zahlt bei einem Mini-Job bis max.: € 450,-/Monat zwar pauschale Beiträge zur Sozialversicherung,aber du bist dadurch nicht krankenversichert.Und du bleibst bei diesem Arbeitsverhältnis frei von Leistungen zur Sozialversicherung.

Nimm den Arbeitsvertrag,sobald du ihn hast, mit zum Jobcenter,dann wirst du wissen,woran du bist.

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 15:10

Danke für die Antwort,

die Handhabung mit den pauschalen Beiträgen zu SV sowie Freistellung von Leistungen zur SV hatte ich auch schon auf der Seite der Minijob Zentrale gelesen.

Nur leider ist nirgendwo erklärt, wie mit der KV verfahren wird. Ich recherchiere schon einige Zeit deswegen und jeder, den ich kenne, hat entweder den Minijob zusätzlich zum Hauptjob und ist über den versichert oder über den Ehepartner familienversichert. Das kommt für mich aber nicht in Betracht.

Und es wäre schon schön, vorher zu wissen bzw. zu planen, ob ich von den 400 € Verdienst noch 158 € für ne freiwillige Versicherung abziehen muss.

Nicht sozialversicherungspflichtig ab 15 Wochenstunden,sondern Anspruchsschädlich !

Dann hast du keinen Anspruch mehr,weil du dem Arbeitsmarkt dann laut dieser Regelung nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen kannst.

Ein Minijob darf nur bis zu 450 € im Monat gehen,sonst ist er Beitragspflichtig und dein Arbeitgeber müsste Versicherungsbeiträge zahlen,dann würdest du über ihn versichert,sonst läuft es übers Jobcenter weiter.

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 13:56

Danke für die Antwort!

Bin trotzdem etwas ratlos, denn der Verdienst liegt nur bei etwas über 400 € im Monat (je nach Anzahl der Arbeitstage und Stunden). Auf keinen Fall bekomme ich mehr als 449 € ausbezahlt.

Also bekomme ich zwar Aufstockung vom JC, müsste mich aber selber versichern? Denn mein AG fällt raus, der wird die Beiträge nicht übernehmen...

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 13:59
@SandieW82

Ob ich aufstockende Leistungen bekomme, muss ich erst noch berechnen lassen. Habe aber mal vorab meinen Verdienst in den Alg II Rechner eingegeben und da kam noch ein Restanspruch raus.

isomatte  05.03.2014, 15:09
@SandieW82

Solange du nur als Minijober eingestellt bist,also nicht mehr als 450 € verdienst,zahlt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter deine Beiträge,bist also darüber versichert !

isomatte  05.03.2014, 15:12
@SandieW82

Dazu brauch ich mal die Höhe deines ALG - 1,dann die Kosten der warm Miete,lebst du alleine und dann einen Betrag den du in deinem Job verdienst !

Dann rechne ich es dir schnell aus.

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 15:13
@isomatte

Okay, also kommt es nicht auf die Stundenanzahl, sondern nur auf die Verdienstgrenze von 450 € an?

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 15:16
@isomatte

Ich habe eine kleine Wohnung im Haus meiner Eltern (mietfrei), bin alleinstehend, bekomme 391 € Regelleistung, allerdings Alg II.

Den genauen Verdienst kann ich noch nicht sagen, es sind monatlich ca. 400 - 420 € je nach Anzahl der Arbeitstage.

isomatte  05.03.2014, 15:29
@SandieW82

Genau,erst über 450 € im Monat ist die Arbeit beitragspflichtig,dann musst du über den Arbeitgeber versichert werden !

Dein Problem liegt aber wo anders,du bekommst nur 391 € ALG - 2 vom Jobcenter und zahlst bei deinen Eltern keine Miete.

Deshalb hast du laut SGB - ll auch nur einen Bedarf von diesen 391 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt.

Also mal angenommen du würdest 450 € verdienen,danach würde es keine Rolle mehr spielen,weil du dann über den Arbeitgeber versichert würdest bzw.die Beiträge müsste er mit zahlen.

Du würdest jetzt 450 € Brutto / Netto verdienen,davon kannst du 170 € an Freibeträgen absetzen,blieben noch 280 € anrechenbares Einkommen übrig.

Diese 280 € würden dir von deinen 391 € Regelsatz abgezogen,somit bleibt ein Restanspruch von 111 €.die du als Aufstockung noch vom Jobcenter bekommen würdest und deine Beiträge würden auch weiter gezahlt,also alles im grünen Bereich !

Du hättest dann im Monat deine 450 € Verdienst + die 111 € Aufstockung vom Jobcenter = 561 € !

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 17:37
@isomatte

Ja, das erscheint mir realistisch zu sein. Nun, ich werde sehen, wie die Berechnung vom JC ausfällt, habe jetzt erstmal einen Anhaltspunkt, damit ich die Berechnung dann auch nachvollziehen kann...

Nun habe ich ab April einen Job als Verkäuferin in einer Bäckerei gefunden, das ganze soll erstmal als Minijob laufen, aber für 20 Wochenstunden (4 Stunden täglich).

Stundenlohn 3,- € oder was? Ausbeutung!

Wer zahlt in diesem Fall die Beiträge für die Krankenversicherung?

Das Jobcenter. Aus einem Minijob entsteht keine Versicherungspflicht.

SandieW82 
Fragesteller
 05.03.2014, 17:34

Viel ist es nicht, aber was soll man machen...muss ja irgendwie weiter gehen und zum Glück wohne ich mietfrei, da das Haus meinen Eltern gehört.