Zahnbehandlung nach Drogenkonsum

4 Antworten

Natürlich hat ein Zahnarzt auch Schweigepflicht. Meist bekommt man beim ersten Zahnarztbesuch ja auch einen Fragebogen, auf dem man ankreuzen muss, ob der Zahnarzt beispielsweise den Hausarzt kontaktieren darf, was man, falls gewünscht, dann natürlich verneinen darf. Eine Auhebung der Schweigepflicht ist natürlich ebenso möglich, etwa falls es einen Vormund gibt.

Was die Kosten betrifft, hängt es schlicht vom individuellen Gebisszustand ab. Die grundlegende Versorgung zahlt natürlich die Krankenkasse. Das heißt: Amalgamfüllungen (die silbernen Füllungen) im wenig sichtbaren Seitzahnbereich, zahnfarbene Kunststoffüllungen im sichtbaren Frontbereich. Bei Kronen und Zahnersatz gibt es von der Krankenkasse Festzuschüsse, wobei sich die Höhe des Festzuschusses nach der jeweiligen zweckmäßigen Basisversorgung richtet. Meist wird man da noch etwas hinzuzahlen müssen, aber auch hier gibt es für besonders Finanzschwache noch die sogenannte Härtefallregelung, bei der die Zuschüsse höher sind, sodass niemand mit Zahnlücken herumlaufen muss.

Hinzuzahlen muss man eben für besonders hochwertige oder ästhetische Versorgungsleistungen. Also zahnfarbene Kunststoffüllungen im Seitzahnbereich, keramikverblendete Kronen, Implantate und so weiter. Man bekommt nach der Untersuchung aber einen genauen Behandlungsplan und kann frei entscheiden, ob man die Basisleistung oder die höherwertige Leistung mit Zuzahlung möchte.

Das Beste ist es also, einfach mal zum Zahnarzt zu gehen und sich untersuchen zu lassen. Das ist erstmal völlig unverbindlich und dann hat man einen Überblick. In jedem Fall wird man so versorgt werden, dass man nicht mit kranken Zähnen oder sichtbaren Zahnlücken herumlaufen muss, also da muss man keien Sorgen haben.

Hallo, die Kosten kann er bei seiner Krankenkasse erfahren, es sind Kosten wie bei jedem anderen Patienten auch. Was den Drogenkonsum betrifft, er muss ja nichts dem Zahnarzt erzählen. Wozu auch? Es kann allerdings passieren, das die Betäubungsmittel nicht so wirken, wie es sollte, dass ist bei mir noch heute so :) Lg blümche

1.) das kann man nicht pauschal sagen, kommt darauf an, was gemacht werden soll/muß. Der ZA wird einen Kostenvoranschlag erstellen, der wird bei der KK eingereicht und ihr erfahrt, welcher Zuschuß gewährt wird.

2.) siehe 1.

3.) selbstverständlich hat ein ZA auch Schweigepflicht. Falls Dein Freund z.Zt. irgendwelche Medikamente nehmen muß, ist es wichtig, das der ZA erfährt welche. Dementsprechend wird er Deinen Freund behandeln.