Wurzelbehandlung bei einer 16-Jährigen

5 Antworten

Wenn der Zahn dadurch gerettet werden kann ist das die einizige Möglichkeit einer Behandlung. Der Zahnarzt sollte das dem Patienten aber auch so sagen und es auf einem Röntgenbild zeigen. Informationen erhältst Du bei der Zahnärztekammer.

Schmerzen zu Beginn einer Wurzelkanalbehandlung sind gar nicht so selten, das liegt daran dass der Zahnnerv sich in der ersten Sitzung oft nicht vollständig entfernen lässt und der Zahnnerv kann kleine Verästelungen haben die noch schmerzen.

Wenn Deine Nichte eine prov. Füllung hat könnte dies die Ursache für die Schmerzen sein dann sollte sie zum Zahnarzt, vllt ist es besser wenn der Zahn erstmal offen bleibt, so entwickelt sich kein Druck im Zahn der Schmerzen bereitet.

Der Zahn kann zB mit ChKM - Chlorphenol-Kampfer-Menthol las med. Einlage versorgt werden.

Nach dem zweiten Termin wenn der Zahnarzt die Wurzelkanäle weiter aufbereitet hat und eine neue med. Einlage zB mit Ledermix oder Calciumhydroxid (Calxyl) gelegt hat wird es oft besser mit den Beschwerden.

Wenn der Zahn beschwerdefrei ist wird eine Wurzelfüllung gemacht.

Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung

  • Röntgen
  • Vitalitätsprobe mit einem Eisspray
  • Betäubung Infiltrationsanästhesie oder Leitungsanästhesie
  • Trepanation des Zahnes
  • Versuch der Vitalexstirpation
  • Wurzelkanalaufbereitung
  • Messröntgenaufnahme
  • falls erforderlich 1-3 mal med. Einlage mit zB Calxyl
  • Wurzelfüllung
  • Kontrollröntgenaufnahme
  • nach 6 Monaten Kontrollröntgenaufnahme und evtl Überkronung

Was Deine Nichte im Moment machen kann

  • Zahn nicht belasten, nicht abklopfen und auf der gesunden Seite essen
  • Wange etwas kühlen
  • Bei Schmerzen Ibuprofen Tablette nehmen
  • Wenn es morgen nicht besser wir dzur zahnärztlichen Kontrolle

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte Menschen behandeln, sofern diese zugestimmt haben, das gilt auch für 16-jährige ohne Zustimmung der Eltern. Rechtliche Fragen sollten jedoch dort gestellt werden, wo sie hingehören. Was man im Hinblick auf die gestellten Fragen ausschließen kann ist, dass der Fragesteller auch Betroffener ist! Den Unterschied, zwischen einer leichten und einer demzufolge „schweren“ Betäubung kenne ich nicht, ebenso erstaunlich ist die Frage, was man gegen Schmerzen macht!! Der Nichte sei anheim gestellt, mit ihren Beschwerden, bei ihrer Behandlerin vorstellig zu werden. Sofern eine Wurzelbehandlung stattgefunden hat, muss diese auch röntgenologisch dokumentiert sein. Hier gibt es keinerlei greifbare Informationen, noch dazu aus dritter Hand, die eine angemessene sachgerechte Beantwortung der Frage zuließen!

Hallo, ich hatte auch eine Wurzelbehandlung im letzten Jahr und das nicht nur eine! Ich wurde erstmal vom Arzt belehrt und musste auch ein Fragebogen ausfüllen, jedoch ohne Einwilligung meiner Eltern, da ich schon über 18 nun bin. Wie es bei u18-ern aussieht weiß ich leider nicht. Auf seriösen Seiten im Internet kannst du dich schlau machen oder auch selbst Hand nehmen und zu verschiedenen Ärzten gehen.

Ich hatte nach meiner Behandlung 1-2 Tage noch LEICHTE Schmerzen, doch danach legte sich der Schmerz.. Falls es so schlimm ist oder wird, einfach mal zum Arzt gehen und schauen, was man machen kann. Im Normalfall sollte es eig. nach 24-48 h besser werden.

Gruß :)

Shahruk2 
Fragesteller
 11.12.2013, 21:15

Erst mal danke für deine Antwort.

Aber sind wir mal ehrlich,was kann eine 16-jährige ohne Einwilligung machen?

Und wenn es um gesundheitliche Sachen geht ist der Gesetzgeber um einiges härter,das muss alles schriftlich festgehalten werden da die Jugend immer frühreifer wird und alles versuchen zu fälschen.

Knuddel23  11.12.2013, 22:05
@Shahruk2

sie kann sich z,b sachen kaufen die sie mit ihrem Taschengeld begleichen kann. (Taschengeldparagrafen)

Sie kann schenkung annehmen die für sie nur vorteile haben z.B Geld

Zu den könnte sie auch teure sachen kaufen und der kauf wäre schweben wirksam. Würde man zustimten wärer der Kaufvertrage wirksam. Wenn du dagegen bist ist dieser nichtig und der Verkäufer muss das gekauft wieder annehmen. Solange man dieses im Widerrufsfrist Fenster macht. Wenn diese abläuft ist der kauf untervorbehalt wirksam

Mit 16 Jahren bis du halb geschäftsfähig, aber ohne deine Eltern dürfen keine Entscheidungen die dich Betreffen getroffen werden, außer in gerichtlich festgelegten Sonderfällen. Dazu gelten für dich, ab der Vollendung der Geburt, die Grundrechte Deutschlands und nach dem GG §2 Absatz 2, wird dir die"körperliche Unversehrtheit" zugesprochen. Wenn du damit also nicht einverstanden bist, kannst du nur zu einem Jugendrichter gehen und mit ihm darüber reden oder rede erstmal mit deinen Eltern darüber. Gegen die Schmerzen geh zum Arzt, lass dir was verschreiben und leg erstmal einen Kühl-Akku drauf und esse Eis zum Kühlen.

  • Zunächst erfordert eine Wurzelbehandlung ein umfassende und dokumentierte Aufklärung des Patienten und dessen bewusste Einwilligung. Dies gilt unabhängig vom Alter. Eine Wurzelbehandlung darf nicht einfach so als normale Maßnahme durchgeführt werden, sondern erfordert ein Beratungsgespräch.
  • Prinzipiell sind minderjährige Patienten zwischen 14 und 18 mündig und bei ärztlich beurteilter Einsichtsfähigkeit durchaus in der Lage, abhängig von der Eile der Situation einer solchen Behandlung zuzustimmen. Nichtsdestotrotz sind Ärzte angeraten, bei solchen Eingriffen die Einwilligung des Sorgeberechtigten einzuholen.
  • Umgekehrt ist ein einsichtsfähiges Kind ab 14 durchaus im Recht, eine solche Behandlung auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten abzulehnen. Eine Behandlung gegen den Willen des einsichtsfähigen Patienten ist regelhaft nicht erlaubt.
  • Für mein "Bauchgefühl" hat der Arzt hier seine Kompetenz überschritten und hätte die Einwilligung der Eltern einholen sollen. Zudem ist fraglich, ob er die Patienten umfassend genug aufgeklärt hat.
  • Wurzelbehandlung sind ohnehin stark umstritten. Sehr oft verursachen sie nur Leiden und Schmerzen und nützen dann doch nichts. Vor allem profitiert der Zahnarzt, selten nur der Patient. Gerade deshalb ist eine Aufklärung mit Abwägung aller Vor- und Nachteile absolut anzuraten.
Schnabelwal  12.12.2013, 09:27

Mir hat eine Zahnarzt drei Zähne so ohne mein Wissen behandelt, also abgetötet...es ist unglaublich was sich Zahnärzte da erlauben. Obwohl es natürlich sein kann, dass es in diesem Fall indiziert gewesen ist. Eine Uniklinik hat mich monatelang leiden lassen, weil sie das Inlay schoenne wollte....da war wirklich schrecklich schmerzhaft aber die haben sicher NICHT voreilig gehandelt...bei einem einmaligen leichten Schmerz erscheint mir das mehr als voreilig. Obwohl man natürlich wenn keine Krone oder Inlay aufsitzt..den Zahn bzw die Plombe aufbohren kann und im Zweifelk dann auch fortgeschrittene Probleme dann auch zeitnah behandeln kann.

Vivi2010  12.12.2013, 16:37
@Schnabelwal

Der Zahnarzt braucht vom Patienten keine bewusste Einwilligung um eine Wurzelkanalbehandlung durchzuführen.

Manchmal ergibt sich das nach dem Aufbohren wenn die Karies tief war und er mit dem Bohrer in die Pulpa rein fällt (vor dem bohren nicht sichtbar) dann muss der Zahnarzt mit einer Wurzelkanalbehandlung anfangen sonst stellen sich Höllenschmerzen ein wenn man den Zahn einfach zumacht und nicht wurzelbehandelt. Das nur als ein Beispiel.