Wird ein Drogentest bei der Erstuntersuchung durchgeführt?

6 Antworten

Nein.
Die Urinprobe dient der Feststellung, ob Zuckerkrankheit oder infektiöse Harnwegsinfektionen vorliegen.
Untersuchungen auf Drogengebrauch bedürfen der vorherigen Zustimmung der zu untersuchenden Person (ausgenommen davon sind Blutprobe-Entnahmen im Rahmen von Straßenverkehr oder schweren Verbrechen).

Um keine Halbwahrheiten oder Vermutungen auszusprechen -solltest du uns verraten um welches Unternehmen es sich handelt.

Für eine kfm. Ausbildung in einem Büro bei der Firma "Mustermann" z.B.wird nämlich keine gesetzliche Untersuchung vorgeschrieben.

es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, da sollte es ja eigentlich nicht von der Größe der Firma abhängen was gemacht wird. Aber ist halt eine mittelgroße Kanzlei von ANwälten,Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

@Freunde234

Ah ok.. es handelt sich dann um die Jugendarbeitsschutzuntersuchung..dabei wird i.d.R.kein Drogentest gemacht-ausser es besteht ein begründeter Verdacht.

Bei der normalen Urinuntersuchung in diesem Rahmen-wird nicht auf Drogen untersucht..

Bei mir wurde ein Test auf verschieden Proben gemacht, auch mittels einer Urinprobe.

https://www.wirausbilder.de/2017/12/den-azubi-zum-drogentest-schicken-darf-ich-das/

Einen Drogentest zu Beginn der Ausbildung vom Auszubildenden zu fordern, stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Auszubildenden dar. Ihr (potenzieller) Auszubildender kann sich daher weigern, an einem solchen Test teilzunehmen.

https://www.bbs2goe.de/de/dnlarchiv/erhebungsbogen_erstuntersuchung_208.pdf

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/22983/Erstuntersuchungbogen.pdf

Bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird kein Drogentest gemacht!