Wieviel GdB steht mir zu?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, auch ich bin der Meinung, ndass Du mit einem GdB von 30 zu gering bewertet bist. Das ist aber derzeit gängige Praxis der Versorgungsämter. Also in jedem Fall widerspruch einlegen. die Widersprüche, die ich für meine Kollegen einlege haben zu 80 - 90% erfolg. Mein Vorschlag, wende Dich an einen der Sozialverbände (SoVD oder VdK) und lass Dir dort helfen. Als Mitglied (60 Euro Jahresbeitrag) hast Du auch ein Anrecht auf anwaltliche Vertretung vor dem Sozialgericht. Diese verbände beraten übrigens auch zu aleen Fragen des Rentenrechtes und können Dir helfen, wenn Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen möchtest. Besprich das auch mal mit Deinem Hausarzt. Alles Gute Deanna

Danke Deanna55! Ich habe jetzt den Widerspruch geschrieben und den neuen Bericht von meinem HA beigelegt. Ich habe auch noch auf 2 Seiten alle meine Beeinträchtigungen aufgeschrieben. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die mir auch den RA vor dem Sozialgericht bezahlen würde. Mal sehen wie das Versorgungsamt reagiert...Was denkst du wie lange eine Antwort vom VA dauern wird? Du hast ja Erfahrung damit...

@Frage1979

Du kannst mit 4 - 8 Wochen rechnen. Wenn es zu schnell geht wird es meist abgelehnt. Danach hast Du dann 4 Wochen Frist um Klage einzureichen. Nach meinen Erfahrungen sollte ein GdB von 50 drin sein. Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich gerne wieder. Viel Erfolg Deanna

@Deanna55

Danke! Was passiert denn nun , wenn Sie meinen Widerspruch statt geben aber nur auf GdB 40 entscheiden? Bleibt mir dann nur die Klage? Oder ein erneuter Widerspruch? Wie hoch schätzt du denn die Chancen ein das ih GdB50 bekomme?? Ich hatte echt damit gerechnet, den sofort zu bekommen. Das hat mir auch mein HA gesagt..... Und wie lange dauert denn so eine Klage vorm Sozialgericht?

@Frage1979

So eine Klage kann lange dauern. Meine letzte hat drei Jahre gedauert und ich mache das schon zum 4. Mal. Jede Klage endete im Vergleich zu meinen Gunsten. Das Urteil ist immer rückwirkend ab Antragstellung gültig. Du brauchst viel Geduld und Durchhaltevermögen. Nach dem Widerspruch bleibt nur die Klage oder eine Neufeststellung (Verschlimmerungsantrag). Lass Dich da mal vom Anwalt beraten, ich bin nur eine Schwerbehindertenvertreterin und kann somit nur aus meiner täglichen Erfahrung berichten, oder aus eigenem Erleben. Habe selber einen GdB von 100 und die Merkzeichen G und jetzt nach langem Rechtsstreit auch das B. Viel Erfolg Deanna

@Deanna55

Ich bin schon froh, dass du mir so viele Hinweise und Tipps gibst! Dafür erstmal ein großes "Danke schön"! Wie hoch schätzt du denn meine Chancen auf GdB 50?? Das Reizdarmsyndrom und die Darmteilresektion tauchten als Krankheiten im Feststellungsbescheid gar nicht auf. Da stand nur: Verwachsungsbeschwerden nach mehreren Darmoperationen;Sprunggelenkverschleiß mit Narbe nach Op; Kniegelenkverschleiß mit Narbe nach Op ergibt gesamt GdB von 30. Ich habe ja weiter oben meine Beschwerden beschrieben, aber es scheint als ob das VA dies nicht interessiert. Vieles scheinen sie überhaupt nicht berücksichtigt zu haben. Oder zählen diese Beschwerden nicht als Krankheit?Kann ich auch ein Merkzeichen bekommen?

@Frage1979

Natürlich sollen alle Aspekte einer Beeinträchtigung mit bewertet werden. Wenn das Versorgungsamt nicht alles berücksichtigt hat, ist es gut dies im Widerspruch deutlich zu machen. Das Versorgungsamt soll ja nicht die Krankheiten bewerten, sondern die Auswirkungen auf Dein tägliches Leben. Deswegen ist es gut im Widerspruch mal den Tagesablauf zu schildern und gegenüber zu stellen, was Du früher konntest und heute nicht mehr kannst. Im § 1 SGB IX steht, dass die Teilhabe am Leben gegeben sein muss. Dazu gehört alles von beruflichem bis zum privaten Leben und dazu gehört natürlich auch ein Merkzeichen wenn es erforderlich ist.

Hallo, ich bin vor mittlerweile 11 Jahren auch an Kurzdarmsyndrom erkrankt. Damals war ich noch 6/7 Jahre alt. Ich habeinsgesamt nurnoch 30cm Dünndarm. Wie hast du dich mittlerweile so mit deiner Krankheit "abgefunden"? Ich muss sagen ich bin "froh" soweit man das sagen kann, wie alles gelaufen ist (wurde reanimiert, war im Künstlichem Koma, hatte früher viele Schläuche doch heute habe ich von all dem nichts mehr). Alles was mich daran Körperlich errinnert sind meine Narben aber selbst diese möchte ich heute nicht mehr missen. Einzig alleine stört mich, das denken von meinen Mitmenschen: endweder sind diese zu Fürsorglich oder Sie denken das diese Krankheit gleichzusetzten mit einem Husten ist. Ich habe insgesamt auch nurnoch 50 Grad Schwerbehinderung. Bis zu meinem 12 Lebensjahr hatte ich noch 80 Grad.

Da wirst Du wohl eher wenig Chancen haben einen höheren GdB zu bekommen. Eine Behinderung wurde Dir zugestanden. Ob nun 30 oder 40, was der nächste GdB wäre, bringt auch nicht sonderlich mehr Vorteile.

Es geht mir ja darum, ob ich Chancen auf 50%GdB habe. Nur dieser bringt mir wirklich was... Mein Hausarzt ist der Meinung, dass 30% zu wenig ist und hat mir diesbezüglich auch ein Bericht gegeben den ich dem Widerspruch beigefügt habe.

@Frage1979

Hallo!

Wollte euch mal wieder auf den laufenden bringen...

Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Bin dann zum RA.

Der Rechtsanwalt meinte das 30% GdB viel zu wenig sei.

Klage vorm Sozialgericht eingereicht mit dem Ziel den GdB auf mindestens 50% zu erhöhen.

Nun habe ich  die Antwort des Versorgungsamtes ans Sozialgericht zur Kenntnis bekommen. Das VA schreibt, das es keinen Grund gebe den GdB zu erhöhen und die Klage abzuweisen sei.

Was bedeutet das nun für mich und wie geht es jetzt weiter?

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

@Frage1979

Es kommt zum Prozess und ein Richter entscheidet.

hello, nach den massgeblichen Anhaltspunkten für gutachterliche Tätigkeit (AHP)steht dir wenigsten der GdB von 40 zu. Mein Tipp:

  1. Widerspruch rechtzeitig einlegen (4 Wochen)!
  2. Kopien von den Arztberichten und der ärztlichen Stellungnahme beim Versorgungsamt anfordern und dort schauen, was die Ärzte geschrieben haben. Oft sind dies nur Diagnosen ohne nähere Beschreibung, die dann ergänzt werden müssen (neuer Befund). Dies gilt insbesondere, wenn du seit der Op stark an Gewicht verloren hast. Wie lange ist die Operation her? Gruss

Die letzte OP ist 3 Monate her... Vertrage nur noch Schonkost, habe 5kg abgenommen. Aber im Moment halte ich mein Gewicht

@Frage1979

Die massgebliche Passage aus den "Anhaltspunkte für gutachterliche Tätigkeit....

Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen 0 - 10 mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) 20 - 30 mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes 40 - 50

@retroe

Dann könnten sie mir theoretisch ja GdB50 geben... Aber warum haben sie mir GdB30 gegeben?? Wie entscheiden die das? Ich würde mich ja auch vom VA untersuchen lassen... Habe nichts zu verbergen. Habe diese Probleme ja

@Frage1979

Lass dir doch einfach Kopien der ärztlichen Stellungnahme und der letzten Arztbefunde vom Versorgungsamt schicken. Dort kannst du sehen, was die Ärzte geschrieben haben und wie der Versorgungsamt-sarzt das ganze beurteilt hat.

Hallo Frage1979,

ich finde richtig, daß Du Einspruch einlegen willst.

Ich würde die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen.

Ein eventueller Schritt, wäre ein Gutachten. Frag mal bei Caritas, oder eine solchen Organisation, die kennen sich damit aus. Es hört sich auch an, als ob Du Hilfe im Haushalt brauchen würdest. Vielleicht kann der MDK (Medizinischer Dienst) feststellen, ob Du überhaupt in der Lage bist (solltest Du alleine leben), einen eigenen Haushalt zu führen. Ist so eine Idee. Es gibt bestimmt ein Verband, bzw. ein Verein von ähnlich Behinderten, der Dir weiter helfen könnte. Frag mal bei Caritas oder einer ähnlichen Institution.

Ich wünsche gute Besserung und eine Verbesserung Deines Status. Gruß Emmi.

Hallo Frage1979,

habe eben beim Schwerbehindertenrecht (Wikipedia) geschaut. Es ist schon ein Unterschied, ob man 30 GdB hat oder 50 GdB.

Erst ab Festellung von 50 Gdb, gilt man als schwerbehindert.

Dafür muß man einen Antrag stellen. Es wird empfohlen alle Therapeuten, Ärzte usw. die man im Laufe der Zeit konsultiert hat, zu nennen. Ich bin aber der Meinung, daß man vor allem fachkundige Ärzte aufsuchen muß, die ein Gutachten aufstellen können, einmal für Deine Knie, und zweitens für Deine Darmerkrankung.

Am besten ein Professor einer Uniklinik aufsuchen. Sich vorher erkundigen, ob er Gutachten ausstellt. Daher ist es wichtig in einem Behindertenverband reinzukommen, der Dir wertvolle Tipps geben kann, in Hinsicht auf Gutachten und dergleichen.

Von der Höhe des GdB hängt auch die Festellung der Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit ab.

Ich kann nur eines sagen: mach Dich schlau, überall fragen, bevor Du loslegst. In dem gesundheitlichen Zustand kann ich mir nicht vorstellen, daß Du als arbeitsfähig eingestuft werden kannst...

Viel Erfolg! Emmi.

@emily2001
  1. Der GdB hat mit der Erwerbsunfähigkeit absolut nichts zu tun!!! Dies entscheidet etweder das AA oder letztlich die Rentenversicherung!
  2. Selbst in Auftrag gegebene Gutachten müssen auch selbst bezahlt werden (ca. 600 €).