Wie sind die Kosten für eine Schlafendoskopie wg. Schnarchen?

5 Antworten

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Wenn der behandelnde Arzt schon sagt, dass eine Schlafendoskopie nicht von der Kasse bezahlt wird, dann wird wohl der Anruf bei der Kasse auch nichts anderes bewirken. Nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, findet die Anerkennung der Gesundheitsbehörden und gelangt auf die Liste der Heil- und Pflegebehandlungen. Nur das, was dort drauf steht, darf eine gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Alles andere gilt sozusagen als nicht anerkannt.

Warum ein Arzt eine selbstzuzahlende Behandlung empfiehlt, aber keine Kosten nennt, ist mir schleierhaft. Als Patient muss man aber auch lernen, nachzufragen, beim Arzt, nicht erst im Internetforum.

Was eine Schlafendoskopie ist: http://www.onnebrink.de/html/info_-_schlafendoskopie_.html

Was sie kostet: Angebote einholen! Jeder Anbieter legt bei Privatbehandlung die Preise selbst fest. Es gibt keine einengenden Vorschriften.

Ich empfehle den Krankenkassenweg:

Zuerst ein Autoscreening (ambulante Schlafdiagnostik) mit Hilfe einer Pneumologie- oder Kardiologiepraxis. Einweisung des Patienten in der Praxis, Gerät wird zu Hause selbst angelegt, Auswertung wieder in der Praxis.

Zweitens kommt dann die Untersuchung im Schlaflabor, wenn die ambulante Untersuchung den Verdacht bestätigt hat.

Vorsicht vor "Nicht-Kassenleistungen". Das Gesundheitswesen kennt keine Erfolgsgarantien und Qualität ist nicht allein eine Frage des hohen Preises. Auch Ärzte sind nur Menschen (vergleiche kosmetische Operationen, Silikonsünder und ähnliches).

Normalerweise geht man dazu erst einmal in ein Schlaflabor. Diese Kosten übernimmt jede Krankenkasse. Und wenn dann festgestellt wird, dass Du durch das Schnarchen Atemaussetzer (Apnoe) hast, übernimmt die Krankenkasse auch ei Atemgerät. mit dem durch eine Art Überdruck die Atemaussetzer vermieden werden können.

Wenn der Arzt diese Therapie begründet und diese notwendig ist, kommt die Kasse für die Kosten auf. Setze dich mit der Krankenkasse in Verbindung frage dort, ob die Kosten übernommen werden.

Das Schlaflabor muß die Therapie begründen. Dann bezahlt die Kasse auch das Gerät. Meistens werden die Geräte gegen eine Gebühr von der Krankenkasse gemietet.

Wenn dein Arzt die Therapie begründet, bezahlt das auch die Kasse. Das sollte am besten von einem Schlaflabor begründet werden.