Wie lange dauert eine Nachschulung/Aufbauseminar für Fahranfänger?

4 Antworten

ERst musst du mal eine Fahrschule finden, die auch gerade dieses Seminar anbietet. Dort wird dann mit den Teilnehmern abgesprochen, wie es abläuft. Ich habe auch schon von Seminaren gehört, die innerhalb einer Woche über die Bühne sind.

Der einfachste Weg ist, dort nachzufragen, wo die Seminare angeboten werden, nämlich in den Fahrschulen.

In der Regel wird bei der ersten Sitzung ein Plan gemacht in den alle Teilnehmer einbezogen werden, also, wer kann wann? Und dann kommt man fast immer dazu das jede Woche eine Sitzung stattfindet. Im Endeffekt solltest Du Dich also auf 4 Wochen einstellen.

Also wie du schon gesagt hast sind es 4 Seminare die Termine werdet ihr vor Ort alle gemeinsam bestimmen wann es für alle am besten ist den aufbauseminar könntet du in 2 - 3 Wochen beendet haben je nachdem wie der Fahrlehrer ist WICHTIG : du MUSST an alle 4 teilnehmen und darfst NIEMALS zu spät kommen ansonsten musst du alles komplett neu bezahlen und das ganze war umsonst ....

Hallo Feisar

(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das - mit Ausnahme der Anzahl der Türen - den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV35.htm