Wie lange bleiben Informationen zu einer Geburt eines Kindes im Krankenhaus?

4 Antworten

Nach den geltenden Vorschriften sind ärztliche Aufzeichnungen mindestens
10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach
anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere (z.B. Behandlungen mit
radioaktiven Stoffen 30 Jahre) oder kürzere (z.B. laboratoriumsmedizinische Untersuchungen 5 Jahre) Aufbewahrungspflicht besteht.

Da die Fristen Mindestfristen sind, besteht das Einsichtsrecht des Patienten übrigens fort, wenn die Frist zwar abgelaufen ist, seine Akte aber tatsächlich noch existiert.

Der gleichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren unterliegen Hausgeburts- und Geburtshaus-Hebammen gemäß ihrer Berufsordnung.

Jeder Kreißsaal führt ein zumeist hangeschriebenes Geburtenbuch. Diese Bücher werden überwiegend nicht digital archiviert und oft über Jahrzehnte im Kreißsaal aufbewahrt.

Dort sind Daten zur Person (Mutter bzw. Eltern), Entbindungmodus, Zeiten, Maße und Werte vom Kind, Medikamente und beteiligtes Personal erfasst.

Alles Gute für dich!

Krankenhausunterlagen müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Danach können diese vernichtet werden oder auch noch länger gelagert werden. 

Ich meine es sind 10 Jahre, die die Daten "gelagert" werden :)

Sie werden nicht gleich nach der Geburt gelöscht. Sie bleiben ein paar Jahre da. Wenn nicht sogar für immer. Wenn du aber Pech hast haben sie keine Infos mehr.