ALG1 läuft aus und Schwanger, wie läuft das weiter?
Ich bekomme zur zeit ALG1.( Dies steht mir ein Jahr zu) Unser Baby kommt einen Monat nachdem ALG1 ausgelaufen ist zur welt. Das heißt, ich wäre einen Monat ohne ALG1 bevor das Baby zur Welt kommt,
Wie geht das weiter? Worüber bin ich Krankenversichert? ( wir sind nicht verheiratet) Harz 4 steht mir wohl nicht zu, da mein Partner gut verdient. Was steht einem gesetzlich zu, nach auslaufen des ALG1 und Geburt eines Kindes?
Ich lese immer verschiedene Sachen im Internet.. Elterngeld stehen somit nur Arbeitnehmern zu? Und Mutterschaftsgeld 4 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, ist das richtig? Wo bin ich in dieser Zeit krankenversichert? Und was ist nach den 8 Wochen?
7 Antworten
Wie geht das weiter?
Bis zum Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt) darfst Du arbeiten und Dich auch schwanger weiter bewerben und um Arbeit bemühen.
Elterngeld stehen somit nur Arbeitnehmern zu?
Nein, Elterngeld bekommst Du. Aber wohl nur den Sockelsatz von (ich glaube) 300 Euro. Denn die Höhe berechnet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt. Lohnersatzleistungen gehen mit 0 in die Berechnung ein. Solltest Du noch eine Anstellung antreten, kannst Du dadurch natürlich Dein Elterngeld erhöhen.
Und Mutterschaftsgeld 4 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, ist das richtig?
Mutterschaftsgeld bekommen nur Mütter in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Du also nicht, es sei denn, Du nimmst noch eine Anstellung an.
Wo bin ich in dieser Zeit krankenversichert?
Du musst Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Kosten müssen vom Haushaltseinkommen bestritten werden. Dein Freund hat Dich und das Kind finanziell zu unterstützen, wenn er gut verdient. Wenn er Dich heiratet und selbst gesetzlich versichert ist, kannst Du ab Eheschliessung beitragsfrei bei ihm familienversichert sein, solange Du keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst.
Und was ist nach den 8 Wochen?
Nach den 8 Wochen ist der Mutterschutz vorbei. Du "darfst" also wieder arbeiten gehen und selbst für Deinen Lebensunterhalt sorgen. Solltest Du dies nicht wollen:
Du bekommst ab Geburt des Kindes Elterngeld + das Kindergeld. Des weiteren ist Dein Lebensgefährte dafür zuständig, für seine Familie aufzukommen. Im Falle einer Trennung müsste er Dir also Kindesunterhalt und auch Unterhalt für Dich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zahlen. Wenn ihr zusammenlebt, wird davon ausgegangen, dass er Euch freiwillig finanziert.
Soviel verdient mein Partner nicht, aber ich denke zuviel für harz 4
Damit ist dann Euer Haushalteinkommen über HartzIV-Niveau und es gibt eben keine zusätzliche Unterstützung. Wenn Ihr mehr Geld wollt, müsst ihr eben Euer Kind in eine Kita geben und Du arbeitest zusätzlich mit. Ab 8 Wochen nach der Geburt darfst Du das.
Mir macht das echt ein bisschen angst. Sich selbst zu versichern kostet doch jede menge.
Es kostet ca. 150 Euro im Monat. Also nicht so viel. Wenn Dein Partner Dich nicht heiraten will, müsst ihr eben für die Versicherung zahlen. Alternative ist heiraten.
Stimmt es, dass während man elterngeld bekommt beitragsfrei in der krankenversicherung ist?
Ja, wenn man ein ruhendes Arbeitsverhältnis hat, ist das so. Wenn man aber nur den Sockelbetrag bekommt (also auch vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat), meines Wissens nicht.
wenn dein kindsvater gut verdient, dann wird er für dich aufkommen.. und euer gemeinsames kind...
und was ist mit der krankenversicherung? Mir gehts ehr darum..
dafür kommt der mann dann auch auf.. für dich und sein kind...
da mein Partner gut verdient.
Na dann benötigst Du doch keine Unterstützung, dein Partner kann dir doch weiterhelfen.
Vielleicht solltet ihr mal über eine Heirat nachdenken.
Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Elterngeld steht jedem zu, allerdings wird es bei AlG 2 auf die Leistung angerechnet
Du bist weiterhin (allerdings beitragsfrei) bei deiner jetzigen Krankenkasse versichert
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
Da ist was zum Elterngeld.
Wegen Mutterschaftsgeld fragst Du am Besten mal bei Deiner Krankenkasse an.
Alles Andere muss Dein Freund auffangen, auch die Krankenversicherung. Und auch nach der Geburt muss er für Euch aufkommen.
Und Kindergeld gibts ja auch noch.
aber wenn wir nicht verheiratet sind kann uch dort nicht mit in die krankenkasse, oder?
Ich werde demnächst mal anfragen.
Nein, kannst Du nicht. Dein Freund müsste für Dich monatlich ca. 150 Euro bezahlen. Das Kind könnte über ihn versichert werden.
Im Grunde genommen wärt Ihr am besten dran, wenn Ihr heiraten würdet - auch steuerlich gesehen.
ich nehme einfach mal an, dass ich keinen anspruch auf alg 2 habe. Soviel verdient mein Partner nicht, aber ich denke zuviel für harz 4. Kenne mich nicht so gut aus, da ich sowas noch nie bezogen habe. Mir macht das echt ein bisschen angst. Sich selbst zu versichern kostet doch jede menge.
Stimmt es, dass während man elterngeld bekommt beitragsfrei in der krankenversicherung ist?