Wie Gefährlich ist ein Schlag auf den Kehlkopf und werde ich bei folgenden Notwehrsituationen zur Rechenschaft gezogen?
Habe vor kurzem mit einem Kampfsport begonnen. Dieser besitzt keine verbotenen Techniken, da es ausschließlich um effektive Selbstverteidigung geht. Wir lernen zum kleinen Teil linke Verteidigungsmethoden wie Stich in die Augen oder Schlag auf den Kehlkopf. Nun habe ich mich grade beim Schlag auf den Kehlkopf gefragt ob ich sowas in einem Ernstfall (wir gehen von einer normalen Schlägerei ohne Messer aus) anwenden würde. Ich bin kein Arzt aber Ich denke in einem Kampf ist es schwer abzuschätzen wie hart man selbst zuschlägt und das könnte meinem gegenüber das Leben kosten. Wie seht ihr das ? Und wie schaut es überhaupt aus wenn ich aus versehen jemanden durch einen Schlag oder Ähnliches töte(blöd getroffen/schlecht gefallen) , wenn er nicht dabei am Boden lag und er angefangen hat? Sag ich dann der Polizei "Der hat angefangen" und gut ist ? Ich meine selbst wenn er nicht stirbt und statt dessen eine lebenslange Verkrüppelung erleidet... Lande ich dann im Knast wenn mich dieser Typ ausrauben wollte und ich mich gewehrt habe und er im Gefecht auf den Hinterkopf fällt und den Rest seines Lebens sabbernd im Rollstuhl verbringt ?
5 Antworten
beim kehlkopfschlag kannst du das genick brechen da er das genick durchhauen kann also vorsicht. bei einem unfall gibt es auf jeden fall deutliche strafmilderung aber sonst bin ich da auch überfragt.Egal wäre es nur wenn er mit einer waffe(messer,etc.) auf dich los geht da es dich dann auch das leben kosten könnte
Ein Schlag auf den Kehlkopf kann in der Tat tödlich sein.
Wenn du Kampfsport betreibst und es gibt eine solche Situation, werden bei dir allerdings härter Maßstäbe angelegt, als bei "Normalos". Da wird dir dann schon die Frage gestellt, ob du als Kampfsportler nicht in der Lage gewesen wärst, dich ohne tödlichen Schlag zu wehren, von dem du ja die Folgen kennen musstest.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit spielt für Kampfsportler oder Boxer eine andere Rolle, als für Normalbürger.
ersteinmal, es gibt keine "linken" verteidigungstechniken.........
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
das sagt schon alles, und dazu kommt dann noch das wort "verhältnismäßigkeit", was bedeutet, dass ein voll ausgebildeter und erfahrener kampfkünstler andere mittel zur verfügung hat, als tödliche schläge anzusetzen.......zumindest bei normalen angriffen und von nur einer person.............anders sieht dass dann bei mehreren und bewaffneten gegnern aus, denn hier gilt nicht mehr die verhältnismäßigkeit sondern der punkt 2 dann in verbindung als abwehr bei einem angriff auf das eigene oder fremdes leben, wo dann nur noch sekunden entscheiden und es um das überleben geht, denn wenn jemand eine waffe in der hand hält, will er sie auch nutzen und dabei sind dann alle abwehrmöglichkeiten erlaubt, bis die gefahr vorbei ist.....wenn du danach weiter machst, kommt wieder die frage der verhältnismäßigkeit ins spiel..........
zudem bist du auch verpflichtet, erste hilfe zu leisten, wenn du dazu in der lage bist.......sonst ist es unterlassene hilfeleistung und wird auch bestraft..........*g*
die verhältnismäßigkeit wird sowieso bei jeder art von notwehr dann überprüft......
ja beim kommentar von mir "wenn du danach weiter machst, kommt wieder die frage der verhältnismäßigkeit ins spiel" habe ich mich falsch ausgedrückt.......:), da hast du recht
"die verhältnismäßigkeit wird sowieso bei jeder art von notwehr dann überprüft......"
Nein, genau darum geht es ja:
Notwehr muss erforderlich nicht verhältnismäßig sein - das klingt auf den ersten Blick für einen Laien vielleicht relativ ähnlich kann aber massive Unterschiede hervorbringen.
Eine Verhältnismäßigkeit ist eine Güterabwägung zwischen diesen beiden Gütern.
Die Erforderlichkeit ist etwas anderes (siehe oben)
Ich mache selbst Karate und natürlich ist es nicht verboten diese Techniken zur Selbstverteidigung einzusetzen, egal, welchen Kampfsport du machst. Ich denke, es ist aber dann so, wenn du demjenigen wirklich etwas antust, dass du dann beweisen musst, dass es Notwehr war.
Du musst auch bei Notwehr die Verhältnismäßigkeit Deiner Wehr beachten. Gerade wenn Du "ausgebildeter" Kampfsportler bist, kennst Du unterschiedliche Anwendungen, den Gegner "unschädlich" zu machen, ohne dass sein Leben gefährdet wird.
" die Verhältnismäßigkeit Deiner Wehr beachten"
nein, diese ist irrelevant.
Notwehr muss erforderlich, nicht aber verhältnismäßig sein.
du hast den richtigen Paragraphen gepostet, aber von Verhältnismäßigkeit steht da nichts.
Und es ist auch so, dass selbige im Rahmen der Notwehr irrelevant ist.
Das Mittel muss lediglich erforderlich sein.
D.h. neben einer gewissen Eignung darf man das Mittel wählen, dass den Angriff sicher beendet. Lediglich bei mehreren gleich erfolgreichen Alternativen muss das objektiv mildeste Mittel gewählt werden.
Und ob gegen einen oder mehrere Angreifer: die gesetzliche Grundlage ändert sich dabei nicht.
wie gesagt: man darf ohnehin das Mittel wählen das den Angriff sicher beendet und muss nur bei mehren gleich erfolgreichen Mitteln das objektiv mildeste benutzen.
Wenn man danach weiter macht ist es auch keine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern definitiv strafbare Handlung, da die Gegenwärtigkeit nicht mehr gegeben ist.
Man könnte je nachdem allerdings noch § 33 prüfen