Wie darf man Patientendaten veröffentlichen

6 Antworten

Meines Wissens nach ist das erlaubt, solange die Anonymität der Patienten gewahrt ist. Also keine Namen oder Daten genannt werden, an denen der Patient erkannt werden kann. Ansonsten kann man sich auch im Nachhinein noch die Erlaubnis von Patienten oder Hinterbliebenden einholen

Ist erlaubt, es dürfen allerdings durch alle Angaben keine Rückschlüsse auf die Identität des Patienten möglich sein. Krankheitsverlauf, Symptome, Behandlung, etc. dürfen also veröffentlicht werden (zensierte Bilder meines Wissens nur mit Einverständnis des Patienten), alle patientenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, etc. müssen geheim gehalten werden.

  1. Wenn der Patient (wirksam) zustimmt, dürfen quasi alle Daten veröffentlicht werden

  2. Anonymisiert bzw. pseudonym dürfen -wie hier ja bereits mehrfach erwähnt, Daten veröffentlicht werden, auch ohne explizite Zustimmung.

  3. Meist wird zumindest im stationären Bereich (also Krankenhaus etc.) vom Pat. bereits bei Aufnahme ein Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem auch die "erforderliche" Datenweitergabe geregelt bzw. angesprochen ist. Damit ist dann z.b. die Fallbesprechung im Rahmen einer Tumorkonferenz abgedeckt, wo ja häufig mit Originalakten / Daten gearbeitet werden muss.

Das ist erlaubt, schon auf Grund Forschung. Wenn Ärzte zu Kongressen gehen berichten die auch über besondere Fälle eben anonym, nur alter, Geschlecht, und eben Diagnose und Behandlung. Oft weiß ein Arzt so nicht weiter und bei Kogressen oder Fortbildungen, weiss vielleicht ein anderer Arzt eine Lösung. ZB: Keramikimplantate -Zahnversorgung. Mein Vater hat solche, und alles hält nicht so richtig. Der KC sagte, er wollte mal nach fragen ob Jemand ein andere Lösung kennt, was man noch machen kann usw. Mein Vater hat nicht zugestimmt. Dann hat der Arzt ihn einiges erzählt, was man wie noch machen kann. Sogesehen hilft das ja nur einige Patienten. Oder auch allen denen mal was nicht so bekanntes zustößt. Autogurt

Ich arbeite in einem krankenhaus und ich darf keine privaten angaben wie z.b name, aderesse, geburtsdatum etc. an drittpersonen weitergeben! Man darf jedoch die krankheitsgeschichte weitergeben sollte jedoch vorsichtig sein, da wir unter schweigepflicht stehen! Wenn ärzte krankheitsgeschichten weiter geben will, frägt er den patienten um seine erlaubniss! die schweigepflicht ist streng geregelt. Wer sich nicht dran hält kann seinen job verlieren!