Wer bezahlt das Rezept bei Krankenkassenwechsel, wenn Leistung der alten KK erst im Zeitraum der neuen KK ausgeführt wird?

4 Antworten

idR reicht es aus, wenn du der alten Kasse mitteilst, wo du jetzt versichert bist und sie darauf hinweist, dass Kosten nach dem Kassenwechsel entstanden sind. die alte Kasse stellt dann eine Art "Erstattungsanspruch" an die neue Kasse. der Ausgleich findet dann unter den Kassen statt.

Du wusstest doch wohl am 24.03., dass du die KK wechselst, da hättest du mit der Rezeptausstellung warten müssen bis nach dem 01.04. Rezepte sind nur gültig, solange du in der KK bist. Am 05.04. warst du nicht mehr in der alten KK. Du kannst versuchen, ob die neue Kasse das übernimmt.

Wenn du die Kasse gewechselt hast, dann übernimmt die das Rezept auch nicht mehr.

Gehe bei deiner jetzigen Kasse vorbei und kläre das, ob du dir ein neues Rezept vom Arzt geben lassen sollst und ob sie die Kosten übernehmen.

Dann würde ich beim Sanitätshaus Bescheid geben, dass sie evtl. ein neues Rezept bekommen.

Das hätte dir aber klar sein müssen beim Wechsel, weil das Rezept vom Sanitätshaus auch eine Weile braucht, bis das bei der Kasse landet.

Die neue Krankenkasse, es gilt der Tag der Ausgabe. Reich die Rechnung bei deiner neuen Kasse ein.