Wann zahlt AOK Krankengeld aus?

6 Antworten

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Das Krankengeld wird nach Ende der jeweiligen Krankschreibung ausgezahlt. Es sollte also die Tage kommen, und dann wieder Ende Januar.

Catana99 
Fragesteller
 16.12.2017, 12:33

Danke das wollte ich hören. Lg

Liegen der KK schon alle zur Berechnung des Krankengeldes notwendigen Unterlagen vor?

Catana99 
Fragesteller
 16.12.2017, 11:23

Ja die haben alles

wilees  16.12.2017, 11:25
@Catana99

Dann sollte Krankengeld auch entsprechend den AU-Bescheinigungen ausgezahlt werden. Allerdings am ehesten kann Dir Deine KK sagen, wann sie das Krankengeld auszahlt.

Die Krankenversicherung bezahlt im Allgemeinen erst wenn du 6 Wochen krank bist. Bei Krankheit ab dem 01.12.17 ist es also der 13.01.17 ab wann du kein Geld mehr vom Arbeitgeber bzw. in deinem Fall vom JobCenter bekommst, sondern Krankengeld von der Krankenversicherung.

Weitere Informationen zu dieser Thematik findest du unter: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/568-krankengeldanspruch-fuer-arbeitslose.html - du kannst auch mal bei der AOK anrufen und das Thema ansprechen, die werden dich dahingehend auch ausreichend informieren können.

wenn deine Beschäftigung bereits vor dem 1.12. endete und du erst ab dem 1.12. krankgeschrieben bist, dann bekommst du kein Krankengeld ausgezahlt, da du gar keinen Anspruch da drauf hast.

da bleibt für dich nur noch Hartz4.

bis wann ging dein Beschäftigungsverhältnis?

Catana99 
Fragesteller
 17.12.2017, 21:07

Nein ich war davor schon krank

eulig  17.12.2017, 22:48
@Catana99

warst du auch krankgeschrieben, oder nur krank? denn es kommt drauf an, wann die erste Krankmeldung ausgestellt wurde und wann das Beschäftigungsverhältnis endete.

also nochmal! bis wann ging dein Beschäftigungsverhältnis und seit wann bist du krankgeschrieben?

Catana99 
Fragesteller
 18.12.2017, 08:04
@eulig

Ich bin krank geschrieben seit 11.11 und die Kündigung habe ich Tage später bekommen und das Verhältnis endete am 30.11 (Probezeit)

Ab den 42 Tag hast du Anspruch. Das Krankengeld wird aber immer im Nachhinein bezahlt.