Karpaltunnelsyndrom nach Kündigung! Hilfe!

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Hallo,

wann endete die Beschäftigung genau?

Seit wann besteht ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit? Wurde die Bescheinigung der Krankenkasse eingereicht? Ggf. wann?

Erfolgte eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur? Ggf. wann?

Alter?

Ledig oder verheiratet?

Gruß

RHW

Hallo. Arbeitsverhältnis endet am 31.12.13 Krankgeschrieben bin ich jetzt seit ein zwei Wochen. Davor hab ich ein ein halb Wochen gearbeitet davor war ich schonmal Ca 1 Woche krank geschrieben. Ja die Bescheinigung ist eingereicht. Habe ich letzte Woche weggeschickt. 20 Jahre und ledig.

@complicated123

Nicht seit ein zwei Wochen. Sondern seit zwei Wochen.

@complicated123

Arbeitsamt wurde auch persönlich benachrichtigt Anfang Dezember

@complicated123

Der Arbeitgeber hat für 6 Wochen das Entgelt weiterzuzahlen. Ausnahmen:

  • die Entgeltfortzahlung endet auf jeden Fall mit dem Beschäftigungsende am 31.12.2013

  • in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältbnisses besteht laut Entgeltfortzahlungsgesetz kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

  • Arbeitsunfähigkeitszeiten mit derselben Krankheitsursache in den letzten 6 bzw. 12 Monaten werden bei der Berechnung der 6 Wochen addiert.

Wenn über den 31.12.013 hinaus Arbeitsunfähigkeit besteht, zahlt die bisherige Krankenkasse auf Antrag Krankengeld (berechnet aus dem Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit). § 47 SGB V

Der Beginn der Familienversicherung ist dann zu verschieben (oder entfällt). § 10 SGB V

Bei Eintritt von Arbeitsfähigkeit kann bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragt werden (wenn mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden). Nach spätestens 1 Monat zahlt die Arbeitsagentur Krankenkassenbeiträge (auch bei eigener Kündigung). § 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V,

@RHWWW

Danke für den Stern!

Über eine Rückmeldung, wie es am Ende ausgegangen ist, würde ich mich zu gegebener Zeit freuen.

Ob du eine Sperre fürs Arbeitslosengeld bekommst oder nicht ist egal.

Wenn du beim Arbeitsamt gemeldet bist, dann bist du auch krankenversichert.

Da du z. Zt. keinen Lohn erhältst, bekommst du auch keine LOHNERSATZLEISTUNG.

Krankenversichert bist du ja. Ob du tatsächlich familienversichert bist, nachdem du bereits gearbeitet hast, wage ich zu bezweifeln. Das solltest du dir von der Krankenkasse noch mal bestätigen lassen.

Bis zum 23 Lebensjahr kann man sich familienversichert aber mir geht es nicht darum ob die op bezahlt wird sondern das ich wegen der unverschuldeten Krankheit welche auftrat nachdem ich gekündigt hatte keine neue Arbeitsstelle aufnehmen kann.

Ein Arbeitsausfall hast du nicht, immerhin bist du Arbeitslos. Das Geld bekommst von der Kranken Kasse bezahlt, wenn sie die Kosten für so ein eingriff übernehmen. Ansonsten hast du die 3 Monate sperre...

noch bin ich bis 31.12 Angestellte. Aber trotz das ich wegen der dringend durchzuführenden OP keine neue Arbeitsstelle aufnehmen kann krieg ich kein Geld ? auch kein Krankengeld oder sowas ? ich kenn mich leider nicht sehr gut aus =/

@complicated123

dann bekommst noch bis zum 31.12 dein normalen Lohn. die nächsten 3 Monate bekommst du nichts. Wegen OP und co solltest dein Arzt fragen.

Aber ohne das Syndrom könnte ich ja Arbeit aufnehmen und wie gesagt es ist unverschuldet. Da muss man doch Krankengeld oder sowas kriegen können? =/

Noch was anderes: Ich würde mir eine zweite Meinung einholen. Ärzt stellen sehr gerne diese Diagnose. Ich hatte schon zweimal das Karpaltunnelsyndrom und sollte mich unbedingt operieren lassen. Das Einschlafen der Arme ging von selber wieder weg! Auch am Fuss hatte ich einmal ein Problem. Wenn ich mich nicht operieren lasse, dann würde ich vor Schmerzen schreien. Habe es nicht getan und war nach 3 Monaten schmerzfrei.

Kann man falsche Diagnose geben wenn die nervenleitGeschwindigkeit getestet wurde?