Verschreibungspflichtige Medikamente mit in den Urlaub nehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der außereuropäische Transport von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist generell möglich. Da Du ja einen Abholzettel von der Apotheke besitzt, kannst Du nachweisen, dass Du Deie Psychopharmaka (hier: Benzos) regelrecht und gesetzeskonform bezogen hast. Um auf Nummer sicher zugehen, würde ich allerdings eine Rezeptkopie des abgestempelten Rezeptes in Deiner Apotheke erbitten, sowie ein Kassenzettel-Duplikat. Dieses kannst Du auch bekomkmen, falls Du zuzahlungsbefreit bist (dann spricht man von einem sog. "Nuller-Kassenbeleg").

Zuguterletzt ist es ratsam für Deine Reise, einen Einnahmeplan mit Dir zu führen, den Du bereits in der Arztpraxis mit Stempel und Unterschrift des verschreibenden Arztes "beglaubigen" (also abstempeln und unterschreiben) lässt. Die Erstellung dieses Dokuments übernehmen auch Arzthelferinnen.

Bei Suchtmitteln, bzw. der BTM-Gesetzgebung unterliegenden Substanzen, ist Dein Arzt auch zur Ausstellung einer Art "Ausweis" bereit, sollte es sich um Amphetamine, das Benzodiazepam "Flunitrazepam", oder Schmerzmittel vom Opiat-Typ handeln.

Dein Arzt erstellt Dir zudem auch ein weiteres Attest, in dem er auf Englisch 2,3 Sätze bzgl. deiner Medikation formuliert, wie etwa Diagnose, Dosierung und Eckda5ten zu Deiner Person. Erfahrungsgemäß macht das Dein Hausarzt umsonst, kann aber auch ca. 20.- bs 30.- Euro für dieses Zusatzdokument verlangen.

Auf Nummer sicher gehst Du auch, wenn Du die Medikamente im Handgepäck transportierst inkl. der erwähnten Dokumente, die Du - wie Reisepass und Flugticket - so sicher wie möglich verstaust und damit jederzeit vorzeigen kannst, gegenüber Behörden und Flughafenpersonal, oder bei einer Polizeikontrolle im Zielland, hier Japan.

Generell empfiehlt es sich auch zu informieren, wie es mit der Verkehrsfähigkeit Deiner Arzneimittel in Japan aussieht, zB. bei der Verbraucherzentrale, im Reisebüro oder bei einer seriösen Rechtsauskunft im Internet.

Du bist ja weder ein Süchtiger, der die Medikamente missbrauchen möchte, noch eine Dealerin.

Übigens: Warum sollte Dir in einem demokratischen Sozial- und Rechtsstaat wie Japan jemand Deine Reise verbieten, nur weil Du Psychopharmaka wie Benzodiazepine, Schmerzmittel, oder andere zentral wirksame Azneimittel, wie auch zB. Antidepressiva oder Antipsychotika, zum Eigenbedarf mit Dir führst. Das wäre Diskriminierung. Du brauchst Deine Medizin ja und kannst sie nicht wegen einer Reise einfach weg lassen. Das wäre ja absurd.

Also besorg Dir soviele Scheine wie möglich und genieße Deine Zeit in Japan.

Gute Reise, viel Erholung und Gute Besserung!

Alles Liebe.

Wünscht EARTH BOY

Ja das kannst Du, Medikamente für den persönlichen Bedarf während der Reise sind unkritisch.

EarthBoy  11.08.2021, 11:50

So pauschallisieren kann man das nicht. Das Opiat Morphin beispielsweise, das ein zentral wirkendes starkes Schmerzmittel ist, ist auf der ganzen Welt verboten. sowohl Transport, Einfuhr in fremde Länder oder der Besitz. Nirgendwo gibt es dieses Medikament mal eben schnell auf Rezept, geschweige denn rezeptfrei.

Außer du hast ein speziell gekennzeichnetes Rezept wo Du nachweisen kannst, das Du unter schwersten Schmerzen leidest und dieses Mediament einnehmen musst, da es Dir Dein Haus-, besser Facharzt verschrieben hat!

Natürlich kann ich Aspirin, ne Voltaren Salbe oder Nasenspray und rezeptfreien Hustensaft oder verschreibungspflichtige Arzneimittelvwie Blutdrucksenker oder Antibiotika ohne weiteres ins Ausland einführen. Aber bei ZENTRAL WIRKSAMEN SUBSTANZEN sollte man die Vorgehensweise durchziehen, die ich oben empfohlen Habe.

Lieber Günter Aus Leipzig ist demnach absolut falsch, da Du sich völlig voneinander unterscheidende Sachverhalte einfach in einen Topf schmeißt und und eine unzulässige Pauschalaussage äußerst, die dem Betroffenen Probleme machen kann.

Du kannst zwar jetzt argumentieren, dass der Fragesteller KEIN MORPHIUM trnsportiert sonder lediglich einen Tranquilizer. Aber solche vom Bezodiazepin Typ sind in gewissen Mensgen, Vorräten und Dosierungen auch Arzneimittel die dem BTMG unterstellt sind. Wenigstens mit em erschreibenden Arzt sollte man reden und sich erklären lassen, wie das erfahrungsgemäß reibungslos ablaufen kann. Und außerdem herrscht in Südostasien generell eine restriktivere Drogenpolitik als in Europa.

Fazit: Wenn der Fragesteller ein Benzodiazepin mitnimmt schadet es nichts, sich zu informieren, ob sein Bedarf ein dort herrschenden Gesetzen überhaupt mit den dort herrschenden Gesetzen konform ist

Ein Urlaub soll ja schön werden und nicht ersaut werden von Leuten die Tourissten erpressen oder korrupten Polizisten die mit der Todesstrafe drohen. Also lass deine vereinfachte Schubladendenkweise. Damit differenzierst Du ungeügend. Die meisten Themen sind nicht mit EINEM Satz abgetan.

Respektvoll und mit schönen Grüßen :P

angenehme Woche noch!

EARTH BOY :D

EarthBoy  11.08.2021, 12:13
@EarthBoy

Man achte bitte nicht auf meine Tippfehler bei den letzten zwei Absetzen. Auch Plural und Singuläre Formulierungen vermische ich, der PC hat Durch meine Flüchtigkeit zahlreiche Anfangsbuchstaben nicht gedruckt und last not least habe ich mich bei zweis stellen ein wenig verhaut. Ich bitte um Verzeihung und hoffe, ds die "Message" trotzdem zu erkennen war.

Ich passe nebenbei auf meinen kleinen Neffen auf. und musste mich beeilen um ih rechtzeitig das Mittagessen zuzubereiten und ihn zu füttern. Dies ist die Erklärung. Also Leute:

Heiter, Heiter, Immer Weiter. So long

Earth Boy

EarthBoy  11.08.2021, 11:59

So pauschallisieren kann man das nicht. Das Opiat Morphin beispielsweise, das ein zentral wirkendes starkes Schmerzmittel ist, ist auf der ganzen Welt verboten. sowohl Transport, Einfuhr in fremde Länder oder der Besitz. Nirgendwo gibt es dieses Medikament mal eben schnell auf Rezept, geschweige denn rezeptfrei.

Außer du hast ein speziell gekennzeichnetes Rezept wo Du nachweisen kannst, das Du unter schwersten Schmerzen leidest und dieses Mediament einnehmen musst, da es Dir Dein Haus-, besser Facharzt verschrieben hat!

Natürlich kann ich Aspirin, ne Voltaren Salbe oder Nasenspray und rezeptfreien Hustensaft oder verschreibungspflichtige Arzneimittelvwie Blutdrucksenker oder Antibiotika ohne weiteres ins Ausland einführen. Aber bei ZENTRAL WIRKSAMEN SUBSTANZEN sollte man die Vorgehensweise durchziehen, die ich oben empfohlen Habe.

Lieber Günter Aus Leipzig: Du liegst demnach absolut falsch, da Du sich völlig voneinander unterscheidende Sachverhalte einfach in einen Topf schmeißt und und eine unzulässige Pauschalaussage äußerst, die dem Betroffenen Probleme machen kann.

Du kannst zwar jetzt argumentieren, dass der Fragesteller KEIN MORPHIUM trnsportiert sonder lediglich einen Tranquilizer. Aber solche vom Bezodiazepin Typ sind in gewissen Mensgen, Vorräten und Dosierungen auch Arzneimittel die dem BTMG unterstellt sind. Wenigstens mit dem verschreibenden Arzt sollte man reden und sich erklären lassen, wie das erfahrungsgemäß reibungslos ablaufen kann. Und außerdem herrscht in Südostasien generell eine restriktivere Drogenpolitik als in Europa.

Fazit: Wenn der Fragesteller ein Benzodiazepin mitnimmt schadet es nichts, sich zu informieren, ob sein Bedarf ein dort herrschenden Gesetzen überhaupt mit den dort herrschenden Gesetzen konform ist

Ein Urlaub soll ja schön werden und nicht ersaut werden von Leuten die Tourissten erpressen oder korrupten Polizisten die mit der Todesstrafe drohen. Also lass deine vereinfachte Schubladendenkweise. Damit differenzierst Du ungeügend. Die meisten Themen sind nicht mit EINEM Satz abgetan.

Respektvoll und mit schönen Grüßen :P

angenehme Woche noch!

EARTH BOY :D