Darf man als Arzt alle Medikamente kaufen?

7 Antworten

bei verschreibungspflichtigen medikamenten ist in jedem fall ein rezept vorzulegen. wenn das medikament nicht für einen patienten bestimmt ist, bekommt es einen entsprechenden vermerk (praxisbedarf), dieses darf dann rein rechtlich nicht für den arzt oder seine familie bestimmt sein..
soweit ich weiß, werden medikamente die für einen schwangerschaftsabbruch zugelassen sind, nur an die entsprechenden einrichtungen abgegeben, die für schwangerschaftsabbrüche zugelassen sind.

Okee, so habe ich mir dass schon gedacht!

Also darf ein approbierter Arzt, der z.B. als Angestellter in einer Klinik arbeitet, nicht in die Apotheke um die Ecke gehen und z. B. ne Ampulle Fentanyl kaufen, oder?

@annileinx5

Er darf es zwar nicht "kaufen", aber nach Vorlage eines selbst ausgestellten BTM-Rezeptes bekommt ein Arzt in der Apotheke auch Fentanyl. Natürlich muss er die arztrechtlichen Bestimmungen zum Gebrauch des BTM beachten.

bei verschreibungspflichtigen medikamenten ist in jedem fall ein rezept vorzulegen

Nö, es reicht völlig aus, den Arztausweis vorzulegen.Nur für BTM braucht es weiterhin das spezielle BTM-Rezept.

Also die meisten haben bei dieser Frage offenkundig fachlich keine Ahnung. Daher möchte ich folgende Dinge klarstellen auch, wenn sie schon vereinzelt genannt wurden:

  1. ein Arzt darf verschreibungspflichtige Arzneimittel mit seinem Arztausweis kaufen
  2. bei BTMs (Fentany, Morphium, Codein hochdosiert) benötigt auch er ein sog. BTM-Rezept und nicht jeder Arzt bekommt BTM-Rezepte!
  3. bis vor einiger Zeit gab es die schwachsinnige Übergangslösung, dass auch ein Arzt ein Rezept vorlegen musste - also von sich selbst geschrieben. Weil alle erkannten, wie unsinnig das ist, ist man zur alten Regelung zurückgekehrt, nach der der Arzt nur seinen Arztausweis vorlegen muss. Formal ist es so, dass der Apotheker eigentlich noch seinen Perso kontrollieren muss, in der Praxis wird das aber nie verlangt bzw. vor Gericht angemahnt.

Nein, auch die Ärzte brauchen ein REZEPT, um verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten.

aber er kann es selbst ausstellen mit dem vermerk "praxisbedarf"

Falsch!Es reicht der Arztausweis, der einfach vorgelegt wird.

Ausnahme ist nur der BTM-Bereich.

Jeder Arzt darf auch für sich selber Rezepte ausstellen. Das sind Privatrezepte. Da es für Privatrezepte rein rechtlich keine Formkriterien gibt, kann er auch ein Butterbrotpapier nehmen und drauf unterschreiben.

In der Praxis läuft es aber meist so, daß er in der Apotheke seinen Arztausweis vorlegt und dann auch ohne Rezept Medikamente bekommt. Es gibt Ausnahmen, z.B. Betäubungsmittel (wie Fentanyl), Substitutionsmittel (wie Methadon) u.ä.Die Pille und die Pille danach darf jeder Arzt verschreiben, für Zahnärzte gelten aber andere Regeln.

Nope man braucht ein rezept