Unzulässige mahngebühren zahnarzt?
Guten Abend,
Ich hab von einer Zahnarztpraxis eine unzulässig hohe mahngebühr erhalten.
ich hatte die Praxis aufgefordert mir die tatsächlichen mahnkosten offenzulegen da hieß es dann, “die Mitarbeiterin ist gerade krank” also bat ich die Praxis sich nochmal bei mir zu melden wenn die Mitarbeiterin wieder da ist.
ich warte nun seit 14 Tagen und 3 Werktagen auf Antwort auf die Mail die ich nach 10 Tagen des Wartens geschrieben habe.
ich wüsste gerne, wohin ich mich wenden kann, sollte die Praxis sich jetzt gar nicht mehr melden. Kann man sich zb. an die KV wenden? Oder gibt es da Verbraucherschutz o.a?
danke
6 Antworten
Basierend auf der gelöschten Frage von eben...
Wenn ich das richtig verstehe, willst du das vermeintlich zu viel gezahlte Geld zurück? Da wirst du schon eine entsprechende schriftliche Forderung mit Fristsetzung stellen und nach Fristablauf das Mahnverfahren einleiten müssen.
Deiner Krankenversicherung ist das egal, die hat mit dem Vorgang ja nichts zu tun.
Da brauchst du nicht lange zu diskutieren. Kuerze einfach die Rechnung um den Teil der Forderung, der dir unberechtigt erscheint. Den Rest zahlst du und wartest ab, was weiter passiert und ob ueberhaupt.
Pass aber auf, dass du nicht zu viel kuerzt. Sonst kann es naemlich teurer werden.
Ärztekammer
Verbraucher schutz
Bürger schutz
Eventuell Anwalt f Gesundheitsrecht
Hast Du die Rechnung rechtzeitig beglichen? Oft gibt es auch in den Vertragsbedingungen Angaben zu Mahngebühren. Damit wollen die Ärzte sicher gehen, dass die Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden. Macht man das nicht, muss man zahlen.
Wie kommst du darauf, dass die Mahngebühren unzulässig hoch seien?
Wie wäre es mit erneutem Anruf, Post, persönlich Hingehen?
Ja, natürlich kann das sein. Aber ob das hier der Fall ist, wissen wir nicht. Darum frage ich ja.
Müssen wir das denn wissen?
Wieso musst du das wissen?? Meine Frage war schlicht und einfach doch nur, ob ich mich in diesem Fall an die KV o.a wenden kann?! Wegen 2,50 oder 3,50€ würde ich sicherlich nicht fragen…
Ich muss es nicht wissen, es wäre aber hilfreich, deine Frage beantworten.
Müssen wir nicht, es wäre aber hilfreich.
Es wäre lediglich interessant. Immerhin ist die Frage wohin er sich wenden soll nicht von der Höhe der Mahngebühr abhängig, jedenfalls nicht für uns.
Aber wegen 10€ + Porto...
Mahngebühren beschränken sich in der Regel ausschließlich auf den Aufwand der durch die Mahnung entstanden ist. Sprich Materialkosten und eventuelle Portokosten.
Da kann es schon leicht sein, dass da zuviel berechnet wird.