Umschulung - muss ich dem BFW meinen Arztbrief zeigen?

5 Antworten

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1 Das recht hat das BFW gar nicht Anders ist es wen es um die Folgen eines Arbeitsunfalles geht und du diesen Beruf dan nicht mehr ausüben kannst in den du umgeschult werden sollst.Wen das BFW das Weiter Verlangt obwohl du deine Umschulung weitermachen kanst dan Berufe dich auf das Datenschutzgesetz,Bundesdatenschutzgesetz und das Grundgesetz usw.

Deine Gesundheitsdaten kanst du sogar mit Berufuung auf das Bundesdatenschutzgesetz dem Arbeitsamt/Jobcenter Vorenthalten..Wen das BFW Das weiter Fordert Frage mal nach seit wan die Ärtzliche Schweigepflicht gegen dein Willen von einem BFW  Aufgehoben werden kann und andere Gültuiege gesetze. Wen die das Weiter Forder das wende dich an deinen Träger den dann ist das schon Mobbing.

dann sollen die sich doch an die Agentur für Arbeit wenden.

Wenn die Art deiner Verletzung die Fortsetzung der Maßnahme behindern KÖNNTE, wäre der medizinische Dienst des Maßnahmeträgers berechtigt, einen Arztbericht anzufordern,

Die Verwaltung geht das nichts an.

Nein, das musst Du nicht! Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht aus! Alles weitere unterliegt alles der Schweigepflicht! Die dürfen das nur sehen, wenn Du eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterzeichnet hast und wer macht denn bitte so etwas?

Wenn überhaupt steht dies nur dem medizinischen Dienst zu. Für alle anderen hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszureichen!