Unter welchen Voraussetzungen bekommen Studenten Krankengeld?

4 Antworten

In deiner Darstellung stimmt etwas nicht, denn es gibt nur drei Varianten der Versicherung für deinen Bruder:

  1. Familienversicherung - dann darf er nicht mehr als geringfügig beschäftigt sein und sein Einkommen 455 € monatlich nicht überschreiten.
  2. Als Werkstudent in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) - solange das Studium zeitlich überwiegt. Dabei können die 20 Std. in der studienfreien Zeit (Wochenende, Semesterferien) auch mal überschritten werden, solange das Studium mehr als 26 Wochen im Jahr zeitlich überwiegt.
  3. Versicherungspflicht als Beschäftigter - wenn das Studium zeitlich in den Hintergrund tritt.

Nur im 3. Fall hätte er Anspruch auf Krankengeld bzw. Verletztengeld.

Studenten sind generell nicht mit Krankengeldanspruch versichert.

Entscheidend ist, wie der Arbeitgeber ihn bei der Krankenkasse angemeldet hat. Wahrscheinlich als Werkstudent - doch dann kann er nicht familienversichert sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

doch er ist als werkstudent eingestellt. Bevor seiner verletzung hatten wir auch einen Brief bekommen das er uber die grenze gekommen ist. Aber da er ab dann nicht mehr uber die grenze ist hat die krankenversicherung gesagt das es nicht schlimm sei und war somit weiter familienversichert.

@mrvbrrn

Wenn er als Werkstudent die Einkommensgrenze von 455 € monatlich überschreitet, kann er nicht in der Familienversicherung bleiben.

Dabei kann man allerdings die Werbekosten von 1000 € im Jahr abziehen, so dass die Krankenkasse die Familienversicherung für 2020 wahrscheinlich unter diesem Aspekt durchgeführt hat. 2021 ist neu zu prüfen.

Anspruch auf Krankengeld oder Verletztengeld hat er allerdings nicht!

@okieh56

Perfekt, genauso wird es gewesen sein.

@sassenach4u

Hallo okieh,

Werkstudenten haben bei Arbeitsunfällen Anspruch auf Verletztengeld.

Gruß

RHW

@RHWWW

Stimmt! Danke für den Hinweis.

Ich hoffe, der Unfall wurde als Arbeitsunfall aufgenommen und der BG gemeldet.

@mrvbrrn

Dann müßten ja RV-Beiträge einbehalten worden sein in den Entgeltabrechnungen!?

@siola55

Davon gehe ich aus.

Familienversicherung - dann darf er nicht mehr als geringfügig beschäftigt sein und sein Einkommen 455 € monatlich nicht überschreiten...

...oder es ist eine kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienjob!) mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr - wegen Corona wurden sogar die Zeitgrenzen verlängert auf 5 Monate (gültig vom 1.3. bis 31.10.2020) oder 115 Arbeitstage im Kalenderjahr!

Hallo,

wenn es ein anerkannter Arbeitsunfall ist, hat er Anspruch auf Verletztengeld, solange die Arbeitsunfähigkeit Folge dieses Unfalls ist.

Der Anspruch auf Verletztengeld ist unabhängig von seinem Status bei der Krankenkasse.

https://sozialversicherung-kompetent.de/unfallversicherung-leistungsrecht/506-verletztengeld.html

Die Berufsgenossenschaft entscheidet, ob sie selbst das Verletztengeld auszahlt oder die Krankenkasse damit beauftragt.

Die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren und Verletztengeld beantragen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mein Bruder hat im Juli angefangen zu arbeiten. Studiert aber nebenbei auch...

Hatte er denn eine kurzfristige Beschäftigung? Aufgrund von Corona wurden ja die Zeitgrenzen verlängert auf 5 Monate oder max. 115 Arbeitstage im Kalenderjahr in der Zeit vom 1.3. bis 31.10.2020

Eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt grundsätzlich vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist und bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat auch nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Diese Zeitgrenzen hatte der Gesetzgeber für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage erhöht. Insofern konnten kurzfristige Minijobs im vorgenannten Zeitraum länger bestehen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Mein bruder war selbst bei der krankenversicherung um dies zu klaren die meinten wenn er ab januar nicht mehr uber die grenze kommt ist es nicht schlimm. Er ist unter 25 und ist familienversichert...

...dann hat er leider keinen Krankengeldanspruch :-((

Aber nach den abrechnungen ist ja deutlich zu sehen das er mehr wie 20 stunden die woche gearbeitet hat...

Bei der kurzfristigen Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber nach den abrechnungen ist ja deutlich zu sehen das er mehr wie 20 stunden die woche gearbeitet hat. Ist es denn moglich das man es nachtraglich meldet das man ja mehr gearbeitet hat und selbst dann diese monate die kv versicherungs beitrage nachzahlt sodass man krankengeld bekommen kann?

Leider nein - eine kurzfristige Beschäftigung muß ja im Voraus vertraglich festgelegt werden: "Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt – auf den Verdienst Ihres Minijobbers kommt es nicht an".

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/node.html

Also kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei - bei über 20 Wochenstunden und Mindestlohn hat er evtl. Lohnsteuer entrichten müssen, aber keine RV-Beiträge!

Bei einer Werkstudententätigkeit werden RV-Beiträge einbehalten, jedoch weder Arbeitslosen- noch Kranken- u. Pflegeversich.beiträge:

1. Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?
Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für dich auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Als StudentIn seid ihr dennoch krankenversichert und müsst evt. auch Beiträge zahlen.

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

Er ist aber familienversichert über die Eltern und hat zu Beginn mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet, ergo kann dies keine Werkstudententätigkeit sein und somit war er nicht selbst krankenversichert! Also auch leider kein Anspruch auf Krankengeld :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung