Übernimmt das Arbeitsamt die Versicherung bei Minijob?

4 Antworten

Alleine eine Meldung reicht da nicht aus, du musst dann auch Anspruch auf Leistungen haben, ob nun ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit oder ALG - 2 ( Hartz - lV ) Sozialleistung vom Jobcenter.

In beiden Fällen würde der KK - Beitrag dann gezahlt !

Für das ALG - 1 musst du aber ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min.12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen, es müssen also in dieser Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Wohnst du als unter 25 jähriges Kind noch bei deinen Eltern und kannst deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken, dann gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern, hättest also nur dann einen ALG - 2 Anspruch und somit auch einen Anspruch auf Zahlung deines KK - Beitrags, wenn deine Eltern euren Gesamtbedarf nicht mit anrechenbarem Einkommen decken könnten.

Und selbst dann müsste ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dafür findet man im Internet kostenlose Rechner.

Wenn du de facto Anspruch auf Alg 2 hast, bekommst du auch deine Krankenversicherung bezahlt. Wenn du nicht "bedürftig" bist, eben nicht.

Dann kannst du dir einen Minijob nicht leisten.

Misfit23 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:18

Der Anspruch reicht vollkommen oder muss ich ALG 2 beziehen?

DerHans  07.05.2020, 22:03
@Misfit23

Wenn du keine Leistung beziehst, bist du auch nicht versichert. Allerdings kann die Zahlungspflicht deine Bedürftigkeit begründen. Unter diesem Gesichtspunkt muss das dann noch mal berechnet werden.

Hallo,

aus welchem Grund endet die Familienversicherung genau?

Alter?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Misfit23 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:19

Ja genau, habe vor kurzem das 23. Lebensjahr erreicht

RHWWW  07.05.2020, 22:06
@Misfit23

Wenn man in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

Wenn nicht, ist entscheidend, ob man bei den Eltern lebt: wenn ja, hat nur die gesamte Familie bei Bedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter - oder keiner!

Wenn man weder Alg noch Alg II bekommt, muss man selber die Beiträge zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei etwa 190 Euro.

Ggf. besteht für die ganze Familie Anspruch auf Wohngeld.

Wenn man eine betriebliche Ausbildung beginnt, kümmert sich der Arbeitgeber um die Beiträge.

Wenn du Leistungen nach SGB II oder III beziehst wärst du hierüber kranken- und pflegeversichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung