Gilt Erbschaft als Einkommen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nein, das Erbe ist keine beitragspflichtige Einnahme nach § 240 SGB V.

http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

-> letzter Link

.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2013-12-20_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_01122013.pdf

-> Buchstabe "E"

Die Zinsen o.ä. sind aber anzugeben (ggf. rückwirkend ab Erbschaft).

Gruß

RHW

RHWWW  04.12.2014, 11:56

Danke für den Stern!

Nein, das Erbe wird nur als Vermögen angerechnet. ZB. bei Harz 4 Empfängern.