Freiwillig versichert als Selbständige - Woher weiß Krankenkasse, wieviel ich verdiene?

4 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse erfährt verspätet auf verschiedenen Wegen von der Selbständigkeit. Sinnvoll ist es aber, sich sich selber bei Beginn der Selbständigkeit zu melden. Sonst kommt es sehr schnell zu Nachforderungen von mehreren Tausend Euro. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, sich auf Ratenzahlung einzulassen.

Die Einkommenshöhe ergibt sich aus dem Steuerbescheid und einer Erklärung zu den steuerfreien Einnahmen. Vor dem ersten Steuerbescheid als Selbständige akzeptiert die Krankenkasse auch eine Schätzung.

Gruß

RHW

Hallo sonnenandrea,

zu deiner 1. Frage: Als Selbstständige kannst du nicht mehr beitragsfrei familienversichert sein! Du hast ja dein Gewerbe bei der Stadt anmelden müssen und die meldet es z.B. dem Finanzamt und IHK oder Handwerkskammer weiter und an sonstige Institutionen! Weiterhin wird ja jährlich von der Krankenkasse deine momentane beitragsfreie Familenversicherung geprüft durch Ausfüllen eines Formulars über deine Einkommensverhältnisse! Nachzulesen unter dem Link: http://www.aok.de/niedersachsen/leistungen-service/leistungen-familienversicherung-43074.php

zu deiner 2. Frage: Bei einer freiwilligen Weiterversicherung in der Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Jahresverdienst gestafflet: Am Anfang wird evtl. noch geschätzt, so lange keine Daten vorliegen, aber spätestens mit der ersten Steuererklärung mußt du dann den Steuerbescheid vorlegen zur richtigen Eingruppierung.

zu 1) Du sollest Dich bei der KK melden. In der Regel fragt die KK regelmäßig nach, ob die Bedinungen für die Familienversicherung erfüllt ist.

zu 2) Die KK wird den Steuerbecheid regelmäßig anfordern und dort steht es drin.

Hallo, es handelt sich um eine freiberulfiche Selbständigkeit, also kein Gewerbe. Die Person ist nicht familienversichert, das war nur ein Beispiel. Sie ist über einen Minijob krankenversichert. Die Selbständigkeit ist aber hauptberuflich. Die Krankenkasse weiß nichts von der Selbständigkeit..

@sonnenandrea

Sie ist über einen Minijob krankenversichert.

Minijobs, also sogenannte geringfügige Beschäftigungen sind nicht versicherungspflichtig. Darüber kann die Person also nicht versichert sein. Die Person könnte freiwillig versichert sein, dabei werden die Beiträge auch einkommensabhängig festgesetzt, so dass die KK wiederum den Steuerbescheid verlangt und dann drauf kommt. Die Beiträge werden als Selbständiger rückwirkend nacherhoben und sind nachzuzahlen.

@Kunterbunt23

Ich meine für die Minijobs zahlt der AG einen Pauschalsatz an die Bundesknappschaft.

Da es sich um eine Freiberufliche Tätigkeit handelt, ist keine Anmeldung (Gemeinde, IHK usw.) erforderlich. Ich meine aber die Person ist verpflichtet sich selber krankenzuversichern.

Es könnte sein, dass die Person einige Zeit über den Minijobs versichert bist und so keine KK Beiträge zahlen must. Sobald es auffällt wird die Kassen die Person zur Nachzahlung oder Beiträge auffordern und ggf. Strafantrag stellen. Für mich erfüllt das den Tatbestand Betrug.

Macht es die Person um Kosten zu sparen, so gibt es bei einigen Kassen Unterstützung. Z.B. verminderte Beiträge in der ersten Zeit....

@HarryHirsch4711

Ich meine für die Minijobs zahlt der AG einen Pauschalsatz an die Bundesknappschaft.

Das ist richtig. Daraus erwächst aber dem AN kein Versicherungsanspruch; es handelt sich um eine Pauschalabgabe zu Gunsten der KK ohne Leistungsanspruch. Wer nur einen Minijob ausübt und keine anderweitigen Versicherungsschutz genießt (FamV o.ä.), muss sich freiwillig selbst versichern!

@sonnenandrea

Sie ist über einen Minijob krankenversichert.

Nein. Sie ist verpflichtet sich eine eigene KV zu suchen, entweder als freiwillig gesetzlich Versicherte oder in der PKV (ggfs. je nach Vorversicherung). Sofern sie das bisher nicht getan hat, sind ihr bereits Beitragsrückstände bei der letzten Kasse erwachsen, bei der sie versichert war, denn durch die Versicherungspflicht bleibt die Versicherungszugehörigkeit automatisch (!) aufrecht, bis sie sich nach Zahlung aller Rückstände bei einer anderen Kasse neu anmeldet. Vermutlich sind hier bereits Rückstände im mittleren 4-stelligen €-Bereich aufgelaufen.

@FordPrefect

Ich denke Sie ist bei der Knappschaft oder in der Familienversicherung (zu Unrecht) versichert. Und wie ich geschrieben habe fordert die Kasse den Betrag ein oder stellt Strafanzeige.

Jeden Monat kommt so einiges oben drauf. Ohne nachzuschlagen mindestens ca. 300€ + Pflegeversicherung.....

Achso Ratenzahlung ist Goodwill der Kasse....

Das erfahren die durch deinen Steuerbescheid. Den musst du da nämlich einreichen!

warum und wann soll ich den einreichen? Die Krankenkasse weiß ja nichts von der Selbständigkeit...

@sonnenandrea

Wenn Du familienversichert bist, darfst Du maximal 375 € monatliches Einkommen haben. Um das zu überprüfen, fordert die KK einmal jährlich den Steuerbescheid an. Bist Du selbständig, stehen da Deine Einnahmen (auch Negativeinkommen) drauf. Deine Familienversicherung wird dann rückwirkend beendet und Du muss Dich rückwirkend selbst versichern und rückwirkend die Beiträge nachzahlen.