Krankenkassenbeiträge zwischen Abi und Studium

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für einen Widerspruch sehe ich keine Chancen. Der besondere Beitrag von 78,50 Euro monatlich gilt nur für Schüler des 2. Bildungswegs, Fachschüler und für Studenten. in der Zwischenzeit gehört man nicht zu diesen Personengruppen. Wenn man an einer Fachhochschule das Studium beginnt, ist Studienstart bereits am 1.9.. Dann ist die Lücke entsprechend kleiner.

Sonst ggf. noch im Juni Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen. Bei einer Ablehnung kann auch ein Antrag auf Wohngeld beim Wohnungsamt der Stadt sinnvoll sein.

Verheiratete können kostenlos über den Ehegatten versichert werden.

Wenn die Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto ausgeübt wird, entfallen u.U. die 158 Euro Beitrag und die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Verdienst durch den Arbeitgeber ausgerechnet (bis 850 Euro wird der Arbeitnehmeranteil wegen der Gleitzone ermäßigt). Einzelheiten vor einer Entscheidung aber genau klären!

Gruß

RHW

Wenn die Lücke maximal 1 Monat beträgt, entfallen für diese Lücke die Beiträge (§ 19 SGB V).

@RHWWW

Danke für den Stern!

frag deine eltern, die wissen das. entweder eendet jetzt die die familienversicherung der gesetzlichen KK, oder in einer privaten KK bei einem eltern teil, dann könnte es sein, dass das jetzt mehr ist. du kannst auch selber dort anrufen, es steht eine Telefonnummer oben auf dem Brief.

Freiwillig krankenversichern im Wartesemester?

Angehende Studierende im Wartesemester, bei denen der Anspruch auf eine Familienversicherung erlischt (sprich: ohne offiziellen Studierendenstatus) sollten sich freiwillig krankenversichern. Das heißt, du zahlst die Beiträge zur KV selbst, bist aber während deiner Wartezeit optimal abgesichert - weil du verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke holen musst oder dir beim Kicken in der Freizeit das Bein brichst.

Wenn du dich schlussendlich an der Uni oder FH einschreibst, bist du in der Regel über die Hochschule krankenversichert. Die Beiträge zur KV zahlst du dann mit den Semesterbeiträgen.

Genau das hat seine Krankenkasse ja auch von ihm eingefordert. Den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung. Der liegt bei ungefähr 140 bis 150 Euro im Monat.

Wenn du "nichts" bist, also kein Schüler und auch kein Student, aber auch kein Einkommen hast, dann musst du den MIndestkrankenkassenbeitrag zahlen, weil in Deutschland das Gesetz gilt, dass jeder versichert sein muss. Da kannst du leider nichts machen, außer deine Eltern anpumpen, wenn dein Geld nicht reicht. Da du aber jetzt über so viel freie Zeit verfügst, geh doch einfach arbeiten, dann hast du dir Sorge nicht.

Stimmt nicht.

@Strolchi2014

@ strolchi2014 Du hättest die Frage genauer lesen sollen. Der Gute hat das Abitur offensichtlich nachgeholt, weil er schreibt "Abendschule". Das kann man nur machen, wenn man zu alt ist für die Regelschule und bereits eine Unterbrechung durch einen Job/eine Ausbildung/eine Arbeitslosigkeit oder sonstwas nach der Regelschule hatte. Da trifft deine schöne Beschreibung sehr wahrscheinlich NICHT zu.

Also, ich bin 28, habe das Abitur an einer Abendschule abgelegt und ich habe zwei Jobs, bei denen ich jedoch ca. 400 Euro verdiene. Bisher habe ich elternunabhängiges Bafög bekommen, dass jedoch zum Juni ausläuft.

@Strolchi2014

@strolchi2014: Er ist 28, also trifft das alles nicht zu, was du oben schreibst.

@suessesusi97

Das ist scheinbar aus einem link kopiert, der dabei steht. Vielleicht den mal anklicken. da steht noch mehr :-)

Hast du schon eine Imma-Bescheinigung der Uni? Dann bleibst du in der KVdS ansonsten wirst du freiwilliges Mitglied.