Meine Krankenkasse hat zu wenig Beitrag berechnet, trotz rechtzeitiger,vollständiger Einkommenauskünfte. Muss ich nachzahlen?
Guten Tag,
seit 2011 bin ich Lehrerin und damit auch Beamtin. Jedoch wollte ich mich aus moralischen Gründen nicht privat krankenversichern. Ich habe jedes Jahr brav meinen Einkommensteuerbescheid an die gesetzliche Krankenkasse gesandt und meine Beiträge stets bezahlt (bzw. abbuchen lassen). Heute bekomme ich Post von meiner Krankenkasse, indem eine neue Berechnung meiner Beiträge seit 2011 aufgelistet ist. Demnach habe ich die Jahre zuvor wohl zu wenig bezahlt. Nun soll ich einen hohen Betrag nachzahlen. Muss ich dafür einstehen, auch wennich immer alle Angaben wahrheitsgemäß und zeitnah abgegeben habe? Ist es nicht Fehler der Krankenkasse, wenn diese die Beiträge falsch berechnen? Zur Berechnung der Beiträge der letzten Jahre wird in besagtem Brief keine Stellung genommen. Mir kommt das recht komisch vor, zumal mein Einkommen für das Jahr 2011 auch falsch angegeben wird (obwohl alle Unterlagen vorliegen). Muss ich also bezahlen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
5 Antworten
Hallo,
ich würde mich auf den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X berufen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Gegen den Bescheid zur Nachzahlung Widerspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Für die Zukunft nach Erhalt des Bescheides gelten natürlich die höheren Beiträge.
Oft kann diese Stelle helfen:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Manchmal ist es psychologisch hilfreich, wenn man nicht sofort Widerspruch einlegt. Die Frist von einem Monat für den Widerspruch (Eingang bei der Krankenkasse!) aber auf jeden Fall im Auge behalten.
Leider bezieht sich die Beihilfe nur auf die PKV, oder auf Leistungen, die ich selbst zahle.
Die Pflegeversicherung erscheint mir stimmig.
Vielen Dank für deinen Tipp!
Für Landes- oder Kommunalbeamte in Hessen gibt es Sonderregelungen, wenn eine GKV besteht.
Danke für den Stern!
Gerne!
In Ba-Wü gibt es wohl auch Sonderregelungen, die jedoch kaum Anwendung finden! Ganz genau weiß ich aber leider auch nicht Bescheid.
Beihilfe gibt es für GKV-Versicherte meist für Leistungen, die die GKV nicht komplett trägt: z.B. Zahnersatz, Zahnfüllungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ....
Geh direkt zur Krankenkasse und sprich mit ihnen. Wenn es so ein hoher Betrag ist, lohnt es sich vielleicht auch, dir bei einem Anwalt Rat zu holen. In einem einzigen Gespräch müsste die Sachlage zu klären sein. lg
Danke! Ja, auf jeden Fall werde ich das persönliche Gespräch führen. Kam nur zu spät nach Hause, um dies gleich zu tun. Habe daher erstmal eine email geschickt. Ist es ratsam, gleich Widerspruch einzulegen, falls es wirklich juristisch geklärt werden muss?
Geschichte kommt mir etwas merkwürdig vor.
Zumal man bei einer freiwilligen Versicherung nicht den Steuerbescheid an die KK schickt
Als Beamtin erhalte ich keine monatliche Gehaltsabrechnung. Da ich meine monatlichen und jährlichen Einkünfte angeben sollte, habe ich den jährlichen Lohnsteuerbescheid übersandt.
Was ist das denn für ein Unfug? Ich bin Lehrer und Beamter und ich bekomme eine Gehaltsabrechnung. Die kommt zwar nicht jeden Monat, aber wenn du seit angeblich 4 Jahren Lehrerin bist, solltest du wissen, dass die Gehaltsabrechnung immer so lange gültig ist, bis irgendwelche Änderungen sind.
Zumal, falls du angeblich freiwillig gesetzlich versichert bist, immer das aktuelle Einkommen relevant ist, nicht dass Gesamteinkommen von letztem Jahr. Also müsstest du, falls deine Geschichte stimmt, was ich nicht glaube, immer die aktuellen Gehaltsnachweise einreichen.
Ja, ich bekomme immer dann eine neue Gehaltsabrechnung, wenn sich etwas bei meinen Bezügen ändert, was nicht sehr häufig vorkommt.
Wenn du der Meinung bist, dass ich lüge, dann lasse doch bitte deine Kommentare. Das ist ja dann wohl deiner Meinung nach auch wenig sinnvoll und bringt keinen weiter.
Für diejenigen, die es interessiert: Nach erster juristischer Beratung (natürlich nur oberflächlich) muss ich das wohl bezahlen, da die Krankenkasse ja Anspruch auf den Beitrag hat.
Klär das in einem persönlichen Gespräch, wie die KK trotz vorliegender Unterlagen zu den falschen Berechnungen gekommen ist.
Am besten auch prüfen, ob die Pflegeversicherungsbeiträge richtig berechnet wurden. Wegen des Beihilfeanspruchs sind nur die halben Beiträge zu zahlen. Der Zuschlag für Kinderlose von 0,25% ist aber in voller Höhe zu zahlen.