Meine Krankenkasse hat zu wenig Beitrag berechnet, trotz rechtzeitiger,vollständiger Einkommenauskünfte. Muss ich nachzahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich würde mich auf den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X berufen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Gegen den Bescheid zur Nachzahlung Widerspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Für die Zukunft nach Erhalt des Bescheides gelten natürlich die höheren Beiträge.

Oft kann diese Stelle helfen:

patientenberatung.de

Gruß

RHW

Am besten auch prüfen, ob die Pflegeversicherungsbeiträge richtig berechnet wurden. Wegen des Beihilfeanspruchs sind nur die halben Beiträge zu zahlen. Der Zuschlag für Kinderlose von 0,25% ist aber in voller Höhe zu zahlen.

@RHWWW

Manchmal ist es psychologisch hilfreich, wenn man nicht sofort Widerspruch einlegt. Die Frist von einem Monat für den Widerspruch (Eingang bei der Krankenkasse!) aber auf jeden Fall im Auge behalten.

@RHWWW

Leider bezieht sich die Beihilfe nur auf die PKV, oder auf Leistungen, die ich selbst zahle.

Die Pflegeversicherung erscheint mir stimmig.

Vielen Dank für deinen Tipp!

@Claudelle

Für Landes- oder Kommunalbeamte in Hessen gibt es Sonderregelungen, wenn eine GKV besteht.

Danke für den Stern!

@RHWWW

Gerne!

In Ba-Wü gibt es wohl auch Sonderregelungen, die jedoch kaum Anwendung finden! Ganz genau weiß ich aber leider auch nicht Bescheid.

@Claudelle

Beihilfe gibt es für GKV-Versicherte meist für Leistungen, die die GKV nicht komplett trägt: z.B. Zahnersatz, Zahnfüllungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ....

Geh direkt zur Krankenkasse und sprich mit ihnen. Wenn es so ein hoher Betrag ist, lohnt es sich vielleicht auch, dir bei einem Anwalt Rat zu holen. In einem einzigen Gespräch müsste die Sachlage zu klären sein. lg

Danke! Ja, auf jeden Fall werde ich das persönliche Gespräch führen. Kam nur zu spät nach Hause, um dies gleich zu tun. Habe daher erstmal eine email geschickt. Ist es ratsam, gleich Widerspruch einzulegen, falls es wirklich juristisch geklärt werden muss?

Geschichte kommt mir etwas merkwürdig vor.

Zumal man bei einer freiwilligen Versicherung nicht den Steuerbescheid an die KK schickt

@grubenschmalz

Als Beamtin erhalte ich keine monatliche Gehaltsabrechnung. Da ich meine monatlichen und jährlichen Einkünfte angeben sollte, habe ich den jährlichen Lohnsteuerbescheid übersandt.

@Claudelle

Was ist das denn für ein Unfug? Ich bin Lehrer und Beamter und ich bekomme eine Gehaltsabrechnung. Die kommt zwar nicht jeden Monat, aber wenn du seit angeblich 4 Jahren Lehrerin bist, solltest du wissen, dass die Gehaltsabrechnung immer so lange gültig ist, bis irgendwelche Änderungen sind.


Zumal, falls du angeblich freiwillig gesetzlich versichert bist, immer das aktuelle Einkommen relevant ist, nicht dass Gesamteinkommen von letztem Jahr. Also müsstest du, falls deine Geschichte stimmt, was ich nicht glaube, immer die aktuellen Gehaltsnachweise einreichen.

@grubenschmalz

Ja, ich bekomme immer dann eine neue Gehaltsabrechnung, wenn sich etwas bei meinen Bezügen ändert, was nicht sehr häufig vorkommt.

Wenn du der Meinung bist, dass ich lüge, dann lasse doch bitte deine Kommentare. Das ist ja dann wohl deiner Meinung nach auch wenig sinnvoll und bringt keinen weiter.

Für diejenigen, die es interessiert: Nach erster juristischer Beratung (natürlich nur oberflächlich) muss ich das wohl bezahlen, da die Krankenkasse ja Anspruch auf den Beitrag hat.

Klär das in einem persönlichen Gespräch, wie die KK trotz vorliegender Unterlagen zu den falschen Berechnungen gekommen ist.