Über KSK versichert + Studium

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du überwiegend selbständig bist, also die meiste (Arbeits-)Zeit in Dein Gewerbe statt ins Studium steckst und das Gewerbe hauptsächlich Deinen Lebensunterhalt finanziert, dann kannst Du in der KSK bleiben, weil Du im Grunde hauptberuflich selbständig tätig bleibst und nur nebenbei studierst.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass man das auf Dauer nicht durchhält, wenn man "ordentlich" studiert.

Du bleibst ja weiterhin selbständig und arbeitest auch für diessen Zweig? Dann sehe ich keinen Grund für eine Änderung des gegenwärtigen Status. Erst wenn Du Deine Selbständigkeit aufgibst und nur studierst, muß Du den Beitrag voll allein zahlen.

marrypopkins 
Fragesteller
 30.08.2012, 23:48

Ja, die Selbständigkeit wird weiterhin ganz normal weitergeführt.

Hallo,

wenn man weiterhin hauptberuflich selbständig ist, ändert sich im Verhältnis zur KSK gar nichrs.

Wenn man hauptberuflich Student ist, entfällt die Sozialversicherung als Künstler und man wird bei der Krankenkasse als Student versichert (Studentenbeitrag oder einkommensabhängig).

Die KSK prüft, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__5.html -> Absatz 1 Nr. 8

Gruß

RHW

Wenn du bei der KSK angibst, dass deine freiberufliche Tätigkeit weiterhin mind. 51 % deiner investierten Zeit ausmacht, dann kannst du weiterhin in der KSK bleiben.

Wenn du allerdings ein Vollzeitstudium betreibst, solltest du es der KSK nicht als Vollzeitstudium mitteilen. Du müsstest dann in die gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln.

Was bist du dann in erster Linie? Student oder Grafiker?

marrypopkins 
Fragesteller
 30.08.2012, 23:47

Die meiste Zeit wird für die Selbständigkeit genutzt, -also Grafiker. Nebenbei dann Student. Geht sowas oder ist man immer hauptberuflich Student?

Rheinflip  30.08.2012, 23:51
@marrypopkins

das wirst du der KSK beweisen müssen...ich denke das wird schwierig.