Trotz Krankmeldung zur Arbeit? (Ausbildung in der Pflege)?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Das stimmt wirklich, weil... 58%
Stimmt nicht, weil... 33%
Weiß ich nicht, aber... 8%
annie80  28.09.2020, 21:21
Wir als Azubis haben nämlich nur wenige Krankheitstage.

Was meinst du damit?

LittleWorld91 
Fragesteller
 28.09.2020, 21:23

In der Gesundheits und Krankenpflege hat man nur eine begrenzte Anzahl an Krankheitstage, also tage an denen man fehlen darf. Zumindest ist das in unserem Haus so🙈

7 Antworten

Das stimmt wirklich, weil...

Der Arbeitgeber das mitentscheiden darf, da er auch eine Fürsorgepflicht hat und ihm Zweifel für dich haften muss wenn dir doch etwas passiert (du z.B. umkippst oder alle anderen mit ansteckst).

Ja theoretisch darf man sich einfach so wieder gesund melden, der Arbeitgeber darf es aber auch ablehnen ;)

Das stimmt wirklich, weil...

Du bist ja krankgeschrieben, das heißt du musst laut Arzt Zuhause oder so sein, weil du nicht in der Lage bist zu arbeiten. Wenn du also dennoch arbeiten gehst, entgegen ärztlichem Rat, bist du selbst für die Folgen verantwortlich. Zudem muss der Arbeitgeber dich nicht bezahlen wenn du krankgeschrieben bist, das übernimmt die Kasse, von daher verstehen die natürlich wenig Spaß wenn du doch arbeitest.

Ich hab auch noch nie davon gehört das man nur eine bestimmte Anzahl an Krankheitstagen haben darf. Darauf hat man ja relativ wenig Einfluss. Es macht vll nen schlechten Eindruck wenn du oft krank bist oder kannst den Job verlieren wenn du fast gar nicht mehr zur Arbeit kommst, aber sonst können sie meines Wissens nach nichts sagen, grade weil du Azubi (und daher schwer zu kündigen) bist.

Notyu  28.09.2020, 21:33
Du bist ja krankgeschrieben, das heißt du musst laut Arzt Zuhause oder so sein, weil du nicht in der Lage bist zu arbeiten.

Nein, muss er nicht.

Wenn du also dennoch arbeiten gehst, entgegen ärztlichem Rat, bist du selbst für die Folgen verantwortlich.

Selbst mit Krankschreibung ist man versichert.

Zudem muss der Arbeitgeber dich nicht bezahlen wenn du krankgeschrieben bist, das übernimmt die Kasse,

Erst nach 6 wichtiger Krankheit, davor zahlt der Arbeitgeber.

Loka95  28.09.2020, 21:36
@Notyu

Er MUSS nicht Zuhause bleiben, aber ist nicht arbeitsfähig laut dem Arzt, ergo nicht versichert. Sagt jeder Arbeitgeber, Arzt, Schule, etc. Gibt ja nen Grund das sie einen nicht dennoch zwingen zu kommen.

Beim letzten Punkt kenne ich mich nicht genug aus, aber meine Chefin sagte schon bei einem Tag krank sein das sie eine Bescheinigung vom Arzt gerne hätte, damit sie die Kosten nicht alleine tragen muss.

Notyu  28.09.2020, 21:41
@Loka95

Doch, er ist versichert

https://www.barmer.de/firmenkunden/service-beratung/arbeit-gesundheit/trotz-krankschreibung-arbeiten-237720

Wird die Arbeit trotz Krankschreibung wieder aufgenommen, greift auch der übliche Versicherungsschutz, z. B. die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit. Dies gilt übrigens auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung.

Deine Chefin muss die Kosten so oder so alleine tragen, Arbeitgeber sind zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

emib5  29.09.2020, 14:48
@Loka95

Das ist völliger Blödsinn.

Natürlich ist mal Versichert.

Die „Krankschreibung“ bedeutet „voraussichtlich arbeitsunfähig bis ...“ Wenn man eher wieder fit ist, darf man natürlich zur Arbeit.

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

Loka95  29.09.2020, 14:55
@emib5

Von "Gesundschreibung" hab ich auch noch nie gehört, also... 🤷🏼‍♀️

Beim Rest kann ich nur sagen das ich es so beigebracht bekommen habe vom Betrieb und der Schule.

emib5  29.09.2020, 15:04
@Loka95

Dann hat man Dir etwas falsches beigebracht.

Und wenn Du selber zugibst, dass es eine „Gesundschreibung“ nicht gibt, dann wäre es ja auch völlig unlogisch, wenn man keine Möglichkeit hätte vor Ende der „Krankschreibung“ wieder arbeiten zu gegen, wenn man wieder gesund ist.

Andererseits aber eigentlich verpflichtet ist arbeiten zu gehen, wenn man arbeitsfähig ist.

Und das bestehen einer „Krankschreibung“ bedeutet ja nicht, dass man auch zwingend die ganze Zeit krank ist.

Loka95  29.09.2020, 16:09
@emib5

So hat es zumindest mein Arzt immer gesagt, aber wie schon gesagt, ich kann nur wiedergeben was mir gesagt wurde, ich bin kein Anwalt für Arbeitsrecht oä.

Stimmt nicht, weil...

Hoi. Ja man ist trotzdem versichert, obwohl man noch krankgeschrieben ist. Ob der Cheffe dann die Arbeitsleistung abruft oder dich nach Hause schickt, obliegt seiner Fürsorgepflicht.

https://aug.dguv.de/epaper/02-18/#18

Ich denke, mit "wenige Arbeitsunfähigkeitstage" ist die Ausbildung gemeint. Wie in der Schule kann der Ausbildungserfolg durch hohe Fehlzeit gefährdet sein und man versäumt zu viel Lernstoff.

Weiß ich nicht, aber...

Ich würde mal arbeitsrechtlich überprüfen lassen ob es in Ordnung ist, nur begrenzte Krankheitstage haben zu dürfen.

DerHans  01.10.2020, 17:41

Gemeint ist wohl, dann man mit zu vielen Fehltagen, nicht zur Prüfung zugelassen wird.

Natürlich darf auch ein Azubi krank werden

annie80  02.10.2020, 19:12
@DerHans

Das macht dann schon eher Sinn. Dafür muss es sich aber wirklich häufen.

Ich kenne es dass man ab einer bestimmten Anzahl von Krankmeldungen schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung braucht.

Stimmt nicht, weil...

Ist ein Mythos, stimmt nicht: https://www.barmer.de/firmenkunden/service-beratung/arbeit-gesundheit/trotz-krankschreibung-arbeiten-237720

Wie hartnäckig sich dieses Gerücht hält sieht man ja hier an den Antworten.

LePetitGateau  28.09.2020, 21:27

Lesen will gelernt sein. ". Wenn der Arbeitgeber ernste Zweifel an der Genesung hat, darf er Arbeitnehmer aber auch wieder nach Hause schicken. Er ist durch seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Besonders wenn die Gefahr besteht, dass sich andere Kollegen anstecken könnten." Der gesamte Artikel besagt NICHTS Gegenteiliges, außer dass man sich vom Arzt nicht extra "gesundschreiben lassen muss" (und das hat ja keiner behauptet)

Notyu  28.09.2020, 21:31
@LePetitGateau

Lesen will gelernt sein, gebe ich gerne an dich zurück. Der AG des Fragestellers wollte, dass er sich gesund schreiben lässt, damit er wieder versichert ist. Und das gibt es eben nicht. Der AG hat nicht bezweifelt, dass der Fragesteller arbeiten kann, ihm ging es um die Versicherung. Und da kann man ganz klar sagen: Nein, die Aussage des Arbeitgebers stimmr nicht.