Krankmeldung falsches Datum was jetzt?

4 Antworten

puuh das könnte Konsequenzen für deinen Arzt geben. Deswegen würde das ja auch KEIN Hausarzt machen. Er könnte nachweise das Du vor dem 20. ja da warst laut deiner Krankenkarte. Also keine Angst, da Du den Attest zu spät abgegeben hast könnten dir trotzdem Sanktionen drohen denn die Agentur ist dein neuer Arbeitgeber und spätestens nach drei Tagen muss der Attest vorliegen. Ansonsten bist Du unentschuldigt.

Normalerweise hätte dir de Arzt dir auch keine rückwirkend ausstellen dürfen. Das dies nicht akzeptiert wird ist korrekt. Da kann man auch nichts machen. Diese Tage gelten als unentschuldigt.

Text nicht richtig gelesen?

@neununddrei

Doch aber du nicht verstanden.

Blödsinn den du da verbreitest.
Ein Duplikat kann auch später ausgefertigt werden. Weshalb soll das betrug sein?

§ 5 AU-RL Absatz 3:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

Das mal dazu, hier ging es aber nur um eine falsche Ausstellung des Krankenscheins und nicht um eine verspätete Feststellung.

Hier wurde keine Bescheinigung rückwirkend ausgestellt. Es wurde lediglich nachträglich eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Und warum sollte die nicht akzeptiert werden?

Das ist ein Fehler vom Arzt, geh da nochmal hin und bitte um Berichtigung. Lass dich nicht abwimmeln, sie können das Datum ändern!

Das ist kein Fehler vom Arzt. Er hatte sich keine ausstellen lassen. Der Arzt darf nichtmal solange zurück datieren. Hier ist alles korrekt. Datum einfach ändern dürfen sie nicht, das käme einem Betrug gleich. Weiterhin sind es jetzt 2 Monate drüber.

@herzilein35

Vielleicht solltest du die Frage nochmal richtig lesen. "Ich war am 14.02. beim Arzt und wurde bis einschliesslich Freitag den 16.02. krankgeschrieben."

Es wurde also ursprünglich korrekterweise am 14. eine Bescheinigung ausgestellt. Diese wurde nur nicht mitgenommen und es wurde am 20. eine Kopie der Bescheinigung ausgestellt, die sich aber auf die Untersuchung am 14. bezieht. Daher kann nicht die Rede von Zurückdatieren und Betrug sein.

😱 dann sind unsere Ärzte Betrüger.

Er hat es ja in den Patientenunterlagen stehen und somit ist es nachvollziehbar und kein Betrug.

@neununddrei

Mein Arzt macht sowas nicht. Was deiner macht ist mir sowas von schnubbe. Wir stellen grundsätzlich nur Atteste ab dem Datum der Ausstellung aus.

Den Arzt bitten auf diese AU "Zweitausfertigung" zu schreiben.

Das wäre Betrug da es nicht stimmt und erst recht nicht nach vergangenen 2 Monaten.

@herzilein35

Wo soll hier ein Betrug sein ?

Der AN hat die 1. AU Bescheinigung verloren. Auf dessen Bitte wurde dann eine "Zweitausfertigung" ausgedruckt. Bestätigte Krankheitstage wie auf der Erstausfertigung.

Auf der Zweitausfertigung steht lediglich ein anderes Ausstellungs- / Feststellungsdatum.