Schule umkippen?

4 Antworten

Ein kurzer Schwindelanfall oder auch eine ganz kurze Ohnmacht ist kein Grund, sofort einen Rettungswagen zu rufen. Es reicht, denjenigen ausruhen zu lassen, ihm etwas zu trinken zu geben, Beine hoch und gut ist. 

Verpflichtet ist man, sich um jemanden zu kümmern. Man ist definitiv nicht verpflichtet, sofort einen Rettungswagen zu rufen. Ein Rettungswagen ist dafür da, zu retten - und nicht für Jugendliche, bei denen man kurz der Kreislauf streikt. 

Was anderes ist es dann, wenn eine Grundkrankheit bekannt ist, dann sollte der Rettungswagen gerufen werden. 

Nein sind sie nicht. Wenn jemand umkippt, dann legt man die Füße hoch, in kurzer Zeit ist derjenige wieder wach. Dann etwas Wasser und Zucker und dann passt das meistens wieder. 

Wenn aber eine Erkrankung vorliegt, worüber die Lehrer informiert sein sollten, dann wird auch schon mal der Krankenwagen gerufen. So was es bei einer Schülerin, sie war aber auch ernsthaft krank. 

Bewusstlos werden bzw. der Kreislauf der schlappmacht ist jetzt nicht was über aus schlimmes. Das kann schon mal vorkommen. Gerade wenn man zu schnell aufsteht. 

Natrlich mssen sie einen RTW rufen. Was ist wenn du nicht einfach wieder aufwachst? Danb ist es schon zu spaet.

@FinleyFin

Unsinn. Man tut das, was man als Ersthelfer gelernt hat: Man prüft die Vitalfunktionen - also Kreislauf und Atmung, sorgt dafür, dass der mögliche Patient richtig liegt, sich nicht verschlucken kann usw. 

Es kommt sehr oft vor, dass Jugendliche während der Pubertät Kreislaufprobleme mit Schwindel haben. Das ist KEIN lebensbedrohlicher Zustand. Lehrer und Hausmeister haben das schon hundertmal erlebt, die wissen, wann sie den  Rettungswagen holen müssen. 

@FataMorgana2010

Du kannst nicht wissen ob dem Jungen nur ein bisschen schwindelig ist oder ob es was schlimmeres ist.

@FataMorgana2010

Also wenn jedes mal ein Rettungswagen kommen muss, weil ein Schüler umkippt, halleluja. Dann ist aber was los. 

Wenn jemand einen epileptischen Anfall hat oder aus anderen Gründen umkippt, dann erkennt man das und dann reagiert man anders. Aber umkippen, weil der Kreislauf schwach ist bzw. zusammenbricht ist eigentlich normal. 

@FinleyFin

Wissen kann  ich auch nicht, ob du gleich tot umfällst. Soll ich einen Rettungswagen rufen? 

Den Rettungswagen ruft man, wenn jemand entweder in einer lebendsbedrohlichen Situation ist oder wenn er z. B. nach einem Sturz schwere Schmerzen hat (ein Beinbruch ist z. B. nicht akut lebensbedrohlich, aber ein RTW ist da schon hilfreich :-)))). 

Aber ein Schwindelanfall bei einem Jugendlichen ist etwas sehr normales. Das haben Lehrer und Hausmeister usw. schon 100-mal gesehen - und können das schon einschätzen. 

@CoxinelleC

Allerdings! Natürlich ist das für die Freunde usw. beunruhigend, wenn jemandem schwarz vor Augen wird - aber ein Rettungswageneinsatz ist in der Regel nicht nötig. 

muß er nicht, es reicht wenn er dich flach auf den Boden legt und die Beine hoch lagert.

Ja klar sie haben Aufsichtspflicht

jz nur bei ohnmacht oder Bewusstlosigkeit kein oder auch starkem schwindel mit verschwommene blick?

@oemmelloeckchen

Wenn du sagst du jetzt dringend einen RTW brauchst. Mssen sie auch einen rufen.

@oemmelloeckchen

Das ist egal sie haben während der Schulzeit immer Aufsichtspflicht

@Saphirblau98

Das war nucht die Frave. Wenn dir ein bisschen schwindelig wird ganz du dich sicher in der Schule irgendwo hinlegen. Doch sie muessen dann nicht sofort einen RTW rufen. Ausser du sagt du brauchst dringend einen. Sie verletzen ihre Aufsuchtspflicht beispielsweise w

enn sie dich dann einfach so nach Hause schicken ohne die Eltern zu imformieren und um ihr einverständnis zu bitten.

@oemmelloeckchen

Schwindelanfälle mit verschwommenen Blick kommen unter Jugendliche schon mal vor. Das ist eine ganz normale Sache in der Pubertät, so was kommt bei rund 20% aller Jugendlichen mindestens einmal im Leben vor. Man wächst schneller, als der Kreislauf mithalten kann, isst und trinkt vielleicht noch zu wenig - und rums, gibt's mal eine  kurze Ohnmacht. 

Das ist kein Grund zur Panik. Und auch kein Grund, einen Rettungswagen zu rufen. 

Was anderes ist es, wenn eine Grundkrankheit vorliegt, also etwa eine schwere Diabetes etc. Dann ist der Ruf nach dem RTW nötig.