„Schmuckregeln“ als ZFA?

3 Antworten

Grundsätzlich ist Schmuck wie Helix und Lippenbändchen erlaubt da man mit diesen Körperteilen keinen Kontakt mit Patienten und Arbeitsmitteln haben sollte - während künstliche oder lackierte Fingernägel, Armbänder, Armbanduhren und Eheringe definitiv und eindeutig verboten sind.

Alles andere liegt im Auge des jeweiligen Chefs und kann in einer anderen Praxis vollkommen anders aussehen.

Natürlich gibt es viele Zahnärzte, die keine Mundpiercings in ihrer Praxis sehen wollen - und andere denen es egal ist und noch andere, die sogar selbst piercen...

Als Kündigungsgrund gehen solche Piercings vor Gericht regelmäßig nicht durch...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde mal bei der Handelskammer nachfragen.

Evtl. auch bei einer "Organisation", z.B. Gewerkschaft dieser Branche.

Warum fragst Du nicht direkt bei dem neuen Arbeitsgeber etc. nach, dann weißt Du zeitig Bescheid?

Woher ich das weiß:Recherche