Querschnittsgelähmt nach einer Operation, wegen Skoliose- kann mir jemand meine Fragen beantworten?

8 Antworten

du oder besser deine Eltern können einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dort ist jemand der sich auskennt und deine Unterlagen vom Krankenhaus anfordert, sie sich durchsieht und du wirst dann informiert ob ein Fehler bei der OP gemacht wurde, Das kostet erstmal nichts, du bekommst auch die Unterlagen kostenlos. Damit kannst du dann zu einem Anwalt der sich auf solche Fälle spezialisiert hat. Dann beginnen die Kosten für euch. Allerdings hat die Sache einen Haken, deine Eltern sind vor der OP über die Risiken aufgeklärt worden das es eben auch zur Lähmung kommen kann und somit sollte man sich eine Klage überlegen.

Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus, aber vielleicht wäre es am Besten wenn du dich mal mit Sendungen im Fernsehen in Verbindung setzt... zum Beispiel Sat1 Frühstücksfernsehen oder irgend eine andere. Dann wird dein Fall öffentlich und vielleicht können die eine Spendenaktion für dich und die Familie starten oder mit Rechtsexperten sprechen ohne dass ihr zusätzliche Kosten habt.

Rückenoperationen sind enorm Risikoreich und ich wünsche keinem was du hast erleben müssen. Vielleicht kannst du zu Rollstuhlsport (Ballsportarten oder Tanz gibt es) und trotz der schlimmen Misere doch noch ein wenig Lebensfreude und Spass erleben... dann hilfst du vielleicht sogar deiner Familie damit, weil sie sehen, dass du dich nicht aufgibst. Alles Liebe dieser Welt und viel Erfolg!

Hallo,

ich bin auch an meiner (Kypho)Skoliose operiert worden und kenne auch einige andere Leute, die das hinter sich haben. Um ehrlich zu sein ha ich noch nie von Karlsbad in dem Zusammenhang mit Skoliose OP gehört... dass da der beste Deutsche Arzt war, halte ich entsprechend für ein Gerücht. 

Ich bin mir nicht sicher wie die Rechtslage aussieht, aber ich würde dir zwei Dinge raten:

1. Ich halte es sehr wohl möglich dass sie einen Fehler gemacht haben. Querschnittslähmungen kommen bei Skoliose OPs heutzutage eigentlich echt selten vor, zumindest in den Spezialkliniken. Wenn dann sind es auch fast immer Risikopatienten, wo vorher schon klar war dass es nicht ganz einfach werden wird. Ich kenn mich mit der Rechtslage nicht so genau aus, würde aber unbedingt versuchen da nochmal ein externes (!) Gutachten erstellen zu lassen und wenn irgend möglich rechtlich vorzugehen! Falls du noch nicht drin bist, könntest du zum VDK (www.vdk.de) gehen, die helfen und beraten bei solchen Dingen fachmännisch, können dir auch sagen was du in deiner Situation anderweitig alles für Unterstützung usw beantragen kannst und helfen beim Formularkrieg. 

2. Wenn noch nicht geschehen, würde ich dir raten dich in der Werner Wicker Klinik in Bad Wildungen vorzustellen. Die sind zum einen einen der wenigen führen Zentren für Skoliose Operationen, zum anderen ebenfalls DIE  Spezialisten für Rückenmarksverletzte usw., was die idealer Kombination für dich wäre.   Ich weiß natürlich nicht wie es in deiner Wirbelsäule aussieht und was genau da schiefgelaufen ist, aber für den unwahrscheinlichen Fall dass tatsächlich eine Chance auf körperliche Besserung bestehen sollte, können die in der Werner Wicker Klinik noch am ehesten helfen. Auch können die wahrscheinlcih auch in Bezug auf Punkt 1 die genauste Diagnose stellen, bzw erkennen was falsch gelaufen ist, was sicher eine gute Grundlage für einen Rechtsstreit wäre.

Es tut mir wirklich leid was mit dir passiert ist... fühl dich mal gedrückt!    Wünsche dir alles Gute! 

Du hast zwei Möglichkeiten die erst einmal nichts kosten. Vorausgesetzt die Verjährung ist noch nicht eingetreten. Beantrage ein ärztliches Gutachten bei der Ärztekammer. Wenn die dann zu dem Ergebnis kommen, dass alles korrekt war (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus), kannst du noch ein zweites kostenloses Gutachten bei deiner Krankenkasse beantragen. Denn bei der Ärztekammer bekommst du nur Recht, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Trotzdem musst du auch diese kostenlose Gelegenheit nutzen. Laut Patientenrechtegesetz von 2013 ist dies dein Recht. Du kannst ja nur Querschnittgelähmt werden, wenn dein Rückenmark durchtrennt wurde und das ist zu 80% ein Behandlungsfehler. Das die Ärzte das nicht zugeben und dich sowie deine Eltern anlügen liegt auf der Hand. Das verbietet auch die Versicherung von den Ärzten. Ärzte dürfen nichts zugeben auch wenn sie es gerne möchten. Alles Gute!

Schwierig. Da vor der Operation eine Aufklärung erfolgt ist die auf mögliche Risiken und Komplilationen eingeht.
Geld kannst du einklagen wenn du nachweisen kannst das die Ärzte vorsätzlich einen Fehler begangen haben. Aber die meisten Komplikationen zählen als Kunstfehler und sind oft nicht nachweisbar.

Ich würde mir einen spezialisierten Anwalt suchen, wobei dieser wiederum teuer werden kann, vor allem mit eurer finanziellen Situation die du beschreibst.