Nach der Tagesklinik eine Au bei meiner Hausärztin einfordern - wie sage ich ihr das am besten?

2 Antworten

Sage ihr einfach was Du hast und was Dir fehlt.

Worin liegt das Problem?

Wenn Dir nichts einfällt, bist Du gesund!

Dann bekommst Du auch keine AU.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lavendelin 
Fragesteller
 04.05.2020, 21:32

Mir ist es peinlich, ich würde gerne nichts haben, aber dem ist nicht so.

albatroz1102  04.05.2020, 21:34
@Lavendelin

Bist Du nur ein Troll?

Warum ist es einem peinlich, wenn man krank ist.

Dann scheinst Du wohl nichts zu haben, dann versteh ich Dich voll.

Denn dann wäre es mir auch peinlich eine AU zu verlangen um blau zu machen.

Lavendelin 
Fragesteller
 04.05.2020, 21:39
@albatroz1102

Weil es eine psychische Erkrankung ist...

albatroz1102  04.05.2020, 21:41
@Lavendelin

Na und?

Was hindert Dich daran die anzuspechen?

Wir sind nicht im 16. Jahrundert wo psychisch kranke verbannt oder verbrannt worden sind.

Lavendelin 
Fragesteller
 04.05.2020, 21:42
@albatroz1102

Ich weiß, aber unangenehm ist mir das trotzdem.

studiogirl  04.05.2020, 21:49

albatroz1102......Wenn er stationär war, bekommt er einen Entlassungsbericht mit, der ist für den Hausarzt. Da braucht man nichts zu erzählen.

albatroz1102  04.05.2020, 21:51
@studiogirl

Ist mir schon klar, danke. Trotzdem sollte man doch den Mund aufmachen können, oder?

Du bekommst doch einen Kurzbericht/ Entlassungsbericht. Damit gehst du zu deiner Ärztin.

So kennt sie die Diagnose und weiß, daß du noch eine weitere AU benötigst.

Lavendelin 
Fragesteller
 04.05.2020, 21:31

Ah, das wusste ich nicht. Danke dir.

Lavendelin 
Fragesteller
 04.05.2020, 21:31

Gebe ich den bei der Sprechstundenhilfe ab oder direkt bei der Ärztin?

albatroz1102  04.05.2020, 21:35
@Lavendelin

Die Sprechstundenhilfe hat nichts zu entscheiden.

Du mußt schon zur Ärztin.

studiogirl  04.05.2020, 21:47
@Lavendelin

Die MFA kann den Bericht einscannen, die Ärztin oder der Arzt liest ihn sich dann durchlesen (so geht das bei meiner Ärztin auch). Aber entscheiden kann sie nur der Arzt/die Ärztin