Muss man Epilepsie bei der Fahrschule angeben?

9 Antworten

Es ist Deine Entscheidung, ob Du so gefestigt bist einen Führerschein zu besitzen und Dich im Straßenverkehr zu bewegen. Keine Ahnung unter welchen Krampfanfällen Du leidest, aber was ist wenn Du unter Stress stehst und einen plötzlichen Anfall erleidest. Das ist für den Fahrlehrer keine so tolle Erfahrung oder wenn Du im Straßenverkehr einen Unfall baust und Du verletzt ein kleines Kind. Egal ob Du jetzt über ein Jahr Anfall frei bist, ein Restrisiko bleibt immer.

Ursusmaritimus  14.01.2017, 08:02


Egal ob Du jetzt über ein Jahr Anfall frei bist, ein Restrisiko bleibt immer.

Dann dürfte keiner mit irgendeiner Gefährdung für plötzlich auftretende Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, hysterische Blindheit u.s.w.) mehr Auto fahren. Also niemand oder zumindest nahezu niemand.......

machhehniker  14.01.2017, 08:06

Würden wir danach gehen dürfte Keiner der jemals Einen auf dicke Hose machte eine Fahrerlaubnis bekommen weil ein gewisses Restrisiko bleibt dass der Irgendwo imponieren möchte und dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.

Nicht dass ich dies nicht befürworten würde, aber Deine Antwort hierzu ist schon etwas übertrieben.

tja, das ist eine Gewissensfrage... natürlich darf man mit dieser Krankheit

kein Fahrzeug führen, aber ich kann dich auch verstehen....

 

Hallo,

hier mal die Rechtslage.Ein Epileptiker muss eine 2-jährige Anfallsfreiheit nachweisen, bevor er einen Führerschein besitzen darf.Demnach ist es so: meldest du dich in der Fahrschule an ohne deine Epilepsie zu erwähnen und bekommst währenddessen einen Anfall,ist die Nummer für dich ohnehin gelaufen.Der Fahrlehrer geht mit dem Schock seines Lebens aus dieser Unterrichtsstunde und im schlimmsten Fall hast du noch einen Unfall verursacht,bei dem jemand zu Schaden gekommen ist.Fakt ist: Das Straßenverkehrsamt möchte wissen,wie "sebastianla" hier in den Kommentaren bereits geschrieben hat,ob es Körperliche Beeinträchtigungen gibt.Ja,die gibt's bei dir!Gibst du die nicht an und im Laufe deiner Fahrerlaubnis bestätigt sich das Gegenteil,machst du dich strafbar! Der Neurologe setzt nach 2 jähriger Anfallsfreiheit ein kurzes Schreiben fürs Straßenverkehrsamt auf,in dem dir die Fahrtauglichkeit bestätigt wird.Das nimmst du und gibst es zusammen mit dem Antragsformular ab,in dem du selbstverständlich angegeben hast,dass du beeinträchtigt bist.Dank des Schreibens vom Neurologen,ein anderes Gutachten ist für den Erhalt der Fahrerlaubnis nicht nötig,kannst du ohne Sorge und schlechtes Gewissen deinen Führerschein machen.Das Straßenverkehrsamt hat kein Recht ein weiteres Gutachten zu verlangen.Machen die auch nicht.Rechtslage bleibt Rechtslage.Hat der Neurologe die Fahrtauglichkeit aufgrund der 2-jährigen Anfallsfreiheit schriftlich bestätigt,gibt's daran nichts zu rütteln,also sei nicht so dumm wie der Arzt,von dem du hier berichtet hast.Welches Fachgebiet hat der denn studiert?hoffentlich nicht Neurologie.Es ist völliger Schwachsinn zu sagen,dass sich deine Krampfanfälle ja auf den Morgen beziehen.Auch dazu möchte ich gerne noch meinen Senf geben.

Ich bin selbst Epileptikerin.Es mag sein,dass deine Anfälle sich überwiegend morgens äußern,aber dafür bekommst du zum 1.keine Garantie und 2.ist davon mal abgesehen morgens wohl so mit der ungünstigste Zeitpunkt.Der Anfall schwächt einen. Macht müde und grenzt deine Leistungsfähigkeit ein. Schon am frühen morgen.da hat der tag ja noch gar nicht wirklich angefangen und du bist platt.Ist nicht böse gemeint,aber denk mal über einen Arztwechsel nach.Trotz der Rechtslage sagt er dir,dass du deine Krankheit nicht melden musst und dann schiebt er diese Begründung auch noch auf den Zeitpunkt deiner Anfälle.Frag ihn mal ob er dir das schriftlich gibt,also das du die Anfälle nur morgens bekommst.Ich gehe jede Wette ein,dass er das nicht tun wird.Das dann ausnahmsweise mal zu Recht! 

Ich meine es nur gut!Mach keinen Fehler und verschweigen etwas,was dich nur in Teufelsküche bringt.Wir Epileptkier dürfen Autofahren.Ich mache es ja selbst.Halte mich an die Auflagen,musste aufgrund eines Anfalls auch schon für 1 Jahr den Führerschein abgeben,aber es gab weder Ärger noch hagelte es Strafanzeigen,weil alle Behörden Bescheid wussten und seit 4 Jahren fahre ich wieder.Handel dir keinen unnötigen Ärger ein und denk auch an die anderen.Wie z.B.den Fahrlehrer,der ohne es zu wissen im schlimmsten Fall so geschockt ist,dass auch er nicht mehr richtig reagiert.Ein Desaster für alle Beteiligten.

Auf dem Antragsbogen fürs Straßenverkehrsamt gibt es ein Feld, das sinngemäß lautet "Körperliche oder geistige Einschränkungen, die meine Fahrtauglichkeit betreffen, habe ich [ ] Nein [ ] Ja, folgende...".

Wenn aber dein Arzt der Ansicht ist, dass die Fahrtauglichkeit nicht betroffen ist, dann würde ich da auch nichts angeben.

Wenn du nämlich etwas angibst, wird das Straßenverkehrsamt anschließend ein Gutachten haben wollen, ob und unter welchen Bedingungen man dich fahren lassen kann. Das wird dann teurer..

Frag mal deinen Arzt, was besser ist. Ich denke mal daran, was passieren würde, wenn du beim Autofahren einen Anfall hättest, das wäre wahrscheinlich nicht so gesund, für dich und für andere