Muss ich jetzt mit einer Lücke rumlaufen?

7 Antworten

So etwas darf einfach nicht passieren, das eine Krone einfach rausfällt und man dadurch den Zahn verliert, das fällt unter Gewährleistung. Sprich mit Deinem ZA, was der Dir da für ein Angebot machen kann. Du hast ja schließlich für diese Goldkrone auch noch bezahlen müssen. Ich habe keine Ahnung, wie der ZA Dir hier auf die Schnelle helfen könnte. Es gibt hier nur zwei Alternativen: Entweder ein Implantat oder eine Brücke (Brücke dauert länger als eine Woche, da müssen erst die Nachbarzähne abgeschliffen werden, dann bekommst Du ein Provisorium und die Abdrücke müssen ja erstmal ins Labor, dauert länger als eine Woche). Mit einem Provisorium auf den Zähnen könntest Du natürlich auch eine Weile gut leben.

Vorausgesetzt, die Knochensubstanz ist bei Dir sehr gut, es ist nichts enzündet, nichts geschwollen, kann man ein Sofortimplantat setzen, aber das wird teuer. Hier ein Link dazu

http://www.implantate.com/der-richtige-zeitpunkt-sofortimplantation-oder-spaetimplantation.html

lg Lilo

Ja, ich denke der Zahnarzt kann dir weiter helfen du musst sagen das du Jetzt nicht mit einer Lücke rumlaufen möchtest. Vielleicht kann Er dir ja eine *Brücke* machen

Das hätte nicht passieren dürfen. Der ZA hat wohl eine Krone gemacht, ohne sogenannten "Stiftaufbau", was bei wurzelgefüllten Zähnen zwingend erforderlich ist. Nervtote Zähne werden porös und können abbrechen. Das weiß jeder ZA!  Dann ist das keine Wunder, daß so etwas passieren kann. Es ist eindeutig der Fehler des Zahnarztes. Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie tief der Zahn frakturiert ist und ob die Wurzel des Zahnes entfernt werden muß, es ist aber evtl. möglich, daß sie erhalten werden kann. D.h. man kann jetzt noch einen "gegossenen Stiftaufbau" einsetzen und darauf die Krone setzten. Fraglich ist nur, ob das bis nächste Woche machbar ist. Das müßte der ZA mit seinem zahntechnischen Labor absprechen. Es sollten auch keine Kosten für Dich entstehen, da es einwandfrei die Schuld des ZA war. Notfalls setzte Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung.

Desing  10.07.2015, 09:51

Hi, da muß ich leider widersprechen! Ein Stiftaufbau ist nicht bei jedem wurzelkanabehandelten Zahn zwingend notwendig! Nur, wenn nicht ausreichend Restzahnsubstanz supragingival zur Verfügung steht! Das gilt vor allem für die kleinen Frontzähne, bei denen die Gefahr der Längsfraktur durch den Stiftaufbau sehr vergrößert wird! Ansonsten geben Sie aber gute Tipps! Das gilt zumindest für das, was ich gelesen habe! Gruß

Deichgoettin  10.07.2015, 09:56
@Desing

Danke :-) Dieser wurzelbehandelte Zahn ist ein Schneidezahn und meine Erfahrung ist, daß diese sehr häufig (überkront) abbrechen. Ich würde in so einem Fall kein Risiko eingehen, man kann da sicherlich geteilter Meinung sein - immerhin hat die neue Versorgung nur 3 Tage gehalten! L.G. DG

Desing  10.07.2015, 11:34
@Deichgoettin

Im vorliegend beschriebenen Fall gebe ich Ihnen zweifellos Recht! Wäre ausreichend Stabilität vorhanden gewesen, wäre der Zahn sicher nicht ohne ein größeres traumatisches Geschehen abgebrochen und dies hätte man durch einen Stiftaufbau wahrscheinlich vermeiden können! Ich habe nur meine Schwierigkeiten mit Verallgemeinerungen wie "zwingend erforderlich"! Das könnte vom Leser falsch verstanden werden! Liebe Grüße 

Du könntest dir eine Interimsprothese mit gebogenen Klammern anfertigen lassen, alledings sind die nicht sehr stabil und in deinem Fall nur bedingt zum abbeißen geeignet - aber du hättest zumindest keine Lücke.

Also ich weiß es nicht aber ich glaube, dass auch ganze Zähne durch Kronen ersetzt werden können. Ich habe mir auch mal ein Teil meines Schneidezahns abgebrochen und da wurde das mit so einer Art Kunststoff wieder drangeklebt.

Hoffe ich konnte dir helfen.