Medikamente angeben

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wenn deine arbeit nicht davon beeinträchtigt wird musst du nix angeben.wo du es angeben musst ist beim betriebsartzt wenn ihr so einen habt wo ihr aller zwei jahre hin müsst.denn er muss das wissen.er ist aber auch der schweigepflicht untergestellt.

hoffe konnt helfen

Eigentlich NEIN ! Denn es kommt tatsächlich auf den Beruf, bzw. die Tätigkeit an, wie z.B. Pilot oder Busfahrer, etc. Es gibt aber auch Berufe/Arbeitgeber bei denen jeder Schwindel auffliegt, wie z.B. Polizei, BND, etc.

Musst du nicht sagen.

wenn die Arbeit nicht beeinträchtig wird, zum Beispiel dass im Beipackzettel der Psychopharmaka oder Schmerzmittel NICHT etwas von Verschlechterung der Reaktion, oder andere relevante Dinge steht, mußt Du nichts sagen.

Pauschal nicht zu beantworten. Wenn du der Gabelstablerfahrer o.ä. bist, sind gewisse Medikamente sicher anzusagen.