Krankschreibung ausschlag und konisation, dann Unterbrechung. Was passiert bei erneuter AU?

3 Antworten

ins krankengeld fällt du, wenn du länger als 6 wochen wg. ein und derselben erkrankung innerhalt 1 jahres AU bist.

FrHoernchen 
Fragesteller
 17.10.2018, 10:52

Ja das weiss ich, aber zählt die vorherige ausschlag Krankschreibung mit. Weil die ja aneinander anschlossen

Es gilt die Erstverordnung des Gynäkologen.

Gute Besserung und alles Gute

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Kranschreibung vom Frauenarzt eine andere Diagnose trägt als die vom Hausarzt, bekommst du erneut für sechs Wochen Entgeltfortzahlung, da sich die beiden Krankschreibungen nicht überschneiden.

In diesem Fall würde eine "hinzugekommene" Erkrankung vorliegen und die beiden Krankheiten würden zusammengerechnet.

Da aber bei dir eine Lücke von zwei Tagen klafft, bist du aus dem Schneider.