Krankschreibung ausschlag und konisation, dann Unterbrechung. Was passiert bei erneuter AU?
Hallo. Ich hatte von meinem Hausarzt eine Krankschreibung wegen einem ausschlag und einer leicht depressiven verstimmung. Krankgeschrieben war ich 2,5 Wochen. In der 2 Wochen wurde bei mir eine konisation durchgeführt. Ich habe dort keine neue krankmeldung bekommen weil ich ja noch die vom Hausarzt hatte. Krankschreibung vom Hausarzt endete Freitag und die Krankschreibung vom frauenarzt begann den nächsten Montag. Ich war nun insgesamt 4,5 Wochen krank geschrieben. Arbeite seit drei Tagen wieder und merke das es mir nicht so gut geht. habe aber Angst ins Krankengeld zu rutschen. Wird jetzt nur die Zeit der frauenarzt Krankschreibung weiter gezählt, wenn ich nochmal ne AU bekomme?
3 Antworten
ins krankengeld fällt du, wenn du länger als 6 wochen wg. ein und derselben erkrankung innerhalt 1 jahres AU bist.
Ja das weiss ich, aber zählt die vorherige ausschlag Krankschreibung mit. Weil die ja aneinander anschlossen
Es gilt die Erstverordnung des Gynäkologen.
Gute Besserung und alles Gute
Wenn die Kranschreibung vom Frauenarzt eine andere Diagnose trägt als die vom Hausarzt, bekommst du erneut für sechs Wochen Entgeltfortzahlung, da sich die beiden Krankschreibungen nicht überschneiden.
In diesem Fall würde eine "hinzugekommene" Erkrankung vorliegen und die beiden Krankheiten würden zusammengerechnet.
Da aber bei dir eine Lücke von zwei Tagen klafft, bist du aus dem Schneider.