Krankenversicherung - Übergang Studium-Referendariat + 25. Geburtstag

2 Antworten

Es gibt für Examensanwärter eine Übergangslösung, aber das ist eine freiwillige Versicherung. Dazu müsstest Du, nachdem Du aus der Familienversicherung ausgeschieden bist, eine eigene Mitgliedschaft begründen und damit hättest Du eine 18-monatige Bindungsfrist an diese Krankenversicherung. Deine private Versicherung würde also nicht ab 01.12.12 starten sondern erst frühestens 18 Monate nach Beginn Deiner eigenen Mitgliedschaft.

Bis wann läuft denn Dein Semester? Denn solange bist Du ja immatrikuliert. Bis zur Vollendung Deines 25.Lebensjahres kannst Du, solange Du immatrikuliert bist, familienversichert bleiben.

Ab Deinem 25.Geburtstag wärst Du, wenn Du immatrikuliert bist, als Student mit einer eigenen Mitgliedschaft pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung endet mit Exmatrikulation, also zum Ende Deines letzten Semesters.

Ab dem Ende der Pflichtversicherung als immatrikulierter Student kannst Du wählen, entweder wechselst Du zur privaten (die 18-monatige Bindungsfrist ab Beginn der Pflichtmitgliedschaft würde da nicht greifen) oder Du kannst Dich weiterhin gesetzlich und freiwillig versichern, wärst aber dann 18 Monate ab Beginn der (Pflicht-)Mitgliedschaft an diese Kasse gebunden.

Hallo,

bis zum 25. Geburtstag ist noch die Familienversicherung möglich (Einkommensgrenze von 375 bzw. 400 Euro monatlich). Danach gilt bis zum Semesterende der Studentenbeitrag von 78 Euro monatlich (ggf. auf Antrag auch Zuschuss vom Bafög-Amt). Vom Beginn des Wintersemesters bis zum 31.10.2012 ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich. Der Mindestbeitrag liegt bei 149 Euro monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto hat, teilen sich Arbeitnehmer und -geber die Beiträge (die 149 Euro entfallen dann). Bei Bedürftigkeit kann vom Jobcenter Arbeitslosengeld II bezogen werden. Die Beiträge trägt dann das Jobcenter alleine.

Wenn man dann als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...

• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.

• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.

In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:

test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW