Krankenpfleger mit Tattoo?

Das Ergebnis basiert auf 38 Abstimmungen

Tattoo in medizinischen Berufen ist ok 92%
Ärzte, Krankenpfleger und Apotheker sollten kein Tattoo zeigen 8%

26 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Tattoo in medizinischen Berufen ist ok

Für mich selbst mag ich keine Tattoos. Bei anderen musste ich zunächst alle meine Vorurteile über Bord werfen.

Inzwischen weiss ich, dass Tattoos nichts Bedrohliches bedeuten, im Gegenteil.

Tattoo in medizinischen Berufen ist ok

Ich habe selber keine Tattoos, finde aber Menschen, die welche haben, auf den ersten Eindruck sogar sympatischer. Ob der Krankenpfleger nun Tattoos hat oder nicht, ändert ja nichts an seiner Qualifikation oder an seiner Persönlichkeit.

Ich finde es gut, dass Tattoos immer mehr und mehr gesellschaftlich akzeptiert werden. Leider gibt es immer noch Berufsgebiete und Arbeitgeber, für die es ein no-go ist aber das wird sich mit den Jahren noch weiter bessern, da bin ich mir sicher.

Grüße

Tattoo in medizinischen Berufen ist ok

Warum soll ein Krankenpfleger oder eine Krankenpflegerin kein Tatoo zeigen. Wichtig ist, dass er sie einen guten Job macht. Und das tun die meisten. Anerkennung für alle, die diesen Beruf ausüben und für viel zu wenig Geld kranken Menschen zur Seite stehen. Auch Sonntags und bei Nacht!!

Tattoo in medizinischen Berufen ist ok

Tattoos sind weder unhygienisch, noch färben sie ab. Mit anderen Worten: völlig unbedenklich.

Ob dir das gefällt oder nicht ist absolut irrelevant.

Frisuren und Haarfarben beim Pflegepersonal liegen übrigens auch nicht im Entscheidungsbereich der Patienten.

Tattoo in medizinischen Berufen ist ok

Das gibt es inzwischen längst in allen medizinischen Branchen und zieht sich auch durch alle Qualifikationsgrade, bis hin zu manchen Ärzten. Ein Hindernis bei der Einstellung ist es heutzutage jedenfalls nicht mehr, Verbote von der gesetzlichen Seite her existieren nicht und selbst bei der Polizei, wo ein tatsächliches Tattooverbot vom Landesrecht her besteht, ist dieses mittlerweile zum Teil durch die Gerichte eingeschränkt worden, da ein generelles Verbot als zu schwerer Eingriff in das Grundrecht gewertet worden ist. Ob man das Tattoo nun sieht oder nicht ist doch im Ergebnis auch unerheblich, es kommt doch im Ergebnis nur auf die Art des Menschen an. Ob man es sichtbar trägt oder nur an Körperstellen, welche im Beruf für die Patienten nicht sichtbar sind, das liegt in der persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen.