Krankenkassenbeitrag bei Abendgymnasium mit Bafög-Bezug?

3 Antworten

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Letztendlich bestimmt die Krankenkasse, ob sie dir einen günstigeren Schüler/Studententarif zukommen lässt oder nicht. Bei meiner (DAK) benötigt man ebenfalls eine Vollzeit(lern)stelle, um den günstigeren Tarif zu erhalten.

wie alt bist du?

wieviele Stunde umfasst die Abendschule pro Tag?

um in den Genuss des günstigeren Schülerbeitrages zu kommen, muss die Schule in Vollzeit ausgelegt sein. wenn du also abends nur für 2-3 Stunden die Schule besuchst, gilt das nicht als Vollzeit. dein Schulbesuch steht also nicht im Mittelpunkt.

die meisten, die das Abendgymnasium besuchen, gehen tagsüber arbeiten. dafür ist das eigentlich auch gedacht.

Skypala 
Fragesteller
 11.11.2016, 15:58

Ich bin 28 und gehe meist 4 Stunden zur Schule. Ich befinde mich aber im letzten Abschnitt , wo wir deshalb Bafög kriegen weil wir zuviel zu tun haben für viel Arbeitengehen nebenbei. Ich kann leider gar nicht arbeiten, bin sozusagen chronisch krank. 

Aber es gibt ja Krankenkassen die das bezahlen, auch hier. bin also nur bei der Falschen

eulig  11.11.2016, 16:29
@Skypala

mit nur 4 Stunden gilt dein Schulbesuch nicht als Vollzeit. da müssten es schon 20 Stunden sein, damit die Kasse das akzeptiert.

ich kann mir gut vorstellen, dass deine Klassenkameraden lediglich eine Schulbescheinigung der Kasse vorgelegt haben, aber nicht den Nachweis, dass es sich um eine Abendschule handelt. was die Kasse nicht weiß, kann sie auch nicht beurteilen.

Skypala 
Fragesteller
 11.11.2016, 18:03
@eulig

Also ich habe beschlossen meine Krankenkasse zu verlassen, weil es ist wie CharaKardia geschrieben hat. Soeben habe ich mit der TK telefoniert und die haben mir bestätigt, dass ich dort den normal vergünstigten Tarif bekommen würde und sie haben sich gewundert, dass das nicht bei jeder Krankenkasse so ist. Der zweite Bildungsweg inklusive Bafög macht das nämlich gesetzlich möglich und es ist die Wahl der Krankenkasse ob es unbedingt Vollzeit sein muss, denn ab Teilzeitschule ist es okay.

Muss allerdings sagen, dass ich es hart finde. 18 Stunden in der Schule pro Woche ist vielleicht nicht viel, aber man muss halt nochmal 10 Stunden lernen und Hausaufgaben draufrechnen, MINDESTENS.

eulig  11.11.2016, 18:23
@Skypala

das ist dann das beste was du machen kannst. ich kenne die Problematik. ich persönlich bin ja auch dafür, dass du den Schülertarif bekommst.

ich habe jetzt nicht so häufig damit in meinem Job zu tun. ich gehe mal schnell auf die Suche, ob ich was finde, womit du deiner jetzigen Krankenkasse belegen kannst, dass du im Recht bist. ich kann ja auch falsch liegen.

eulig  11.11.2016, 18:27
@eulig

schon was gefunden: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht\_beitragsrecht/krankenversicherung\_studenten/\_jcr\_content/par/download/file.res/rdschr\_kvds\_21032006.pdf

Seite 24: 

Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem BAföG befinden, sind in der Krankenversicherung den Praktikanten gleichgestellt. Es handelt sich hierbei um Personen, die nach Besuch der allgemeinbildenden Schule und einer berufsbedingten Unterbrechung zur Erlangung eines
höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I und II) z. B. eine der nachfolgenden schulischen Ausbildungsstätten besuchen:

- Fachoberschulen

- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs

damit gebe ich dir recht. deine Kasse handhabt das wohl nicht so, wie es im Rundschreiben vorgegeben ist. und ich hab wieder was dazugelernt. sorry für die anfänglichen Fehler.

Skypala 
Fragesteller
 15.11.2016, 16:44
@eulig

Vielen Dank für die Mühe. Ja, ich habe das und zig andere solcher ähnlichen Texte gelesen, aber ich habe nichts genaues gefunden, dass Krankenkassen sich das wegen Vollzeit oder Teilzeit aussuchen können. Meiner Meinung nach sollte man benachrichtigt werden, wenn man einen günstigeren Tarif bekommen könnte (unter Umständen wie ein KK-Wechsel zb) - habe knapp 1000 Euro damit in den Wind geschossen. Aber das ist wohl eine Träumerei...

eulig  15.11.2016, 16:46
@Skypala

hast du denn deine Krankenkasse mal mit dem Rundschreiben konfrontiert? Rundschreiben sind das Handwerkszeug der Kassen und nicht zu übergehen.

Viel Spaß,das Bafög später zurück zu bezahlen😉

Skypala 
Fragesteller
 11.11.2016, 15:55

Danke für dieses sinnlose Kommentar . ich muss es nicht zurückzahlen

katharinablubbe  11.11.2016, 19:29

Und ob;) musste ich auch:)

Skypala 
Fragesteller
 15.11.2016, 16:40
@katharinablubbe

Vielleicht ist dir entgangen dass es verschiedene Bafög-Arten gibt ...