Krankenkassenbeitrag als Wissenschaftlicher Mitarbeiter?

5 Antworten

Hallo Hexe!

Sehr komplex. Ich versuche, Ihnen einen groben Überblick zu verschaffen.

Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Versicherungsgrenze, müssen Sie sich gesetzlich versichern. Ihre Versicherung dürfen Sie aber frei wählen. Bei Einkommen innerhalb des Minijob-Bereichs, ist Ihre Kasse automatisch die Minijobzentrale der Bundesknappschaft. Das ist dann wieder Pflicht und Beiträge werden dorthin abgeführt.

Diese letztgenannte Beitragspflicht versichert Sie aber nicht in der Sozialversicherung, entbindet Sie auch nicht zur Beitragszahlung in der üblichen Sozialversicherung. Diese müssten Sie trotzdem bzw. darüber hinaus leisten.

Ob Sie die freiwillige Versicherung unterschreiben sollen, kann ich Ihnen nicht sagen. Bei einer bestehenden Versicherung (z. B. einer Familienversicherung würde ich es unterlassen). Dazu machen Sie aber keine Angaben.

Keine Ahnung, was es Kosten würde. Das müssen Sie mit Ihrer KV aushandeln.

Und die 3. Frage müssen Sie mit Ihrem AG aushandeln. Es wird nur das bezahlt, was Sie mit Ihrem AG aushandeln. Lassen Sie sich jedoch auf nichts ein, was Sie nicht schriftlich haben.

Es wurden von Leitern/Leiterinnen schon viele Versprechungen gemacht, die rechtlich nicht zu halten waren.

Gruß Navvie

Hey,
Habe mal online nachgeschaut. Bei der TK steht:
"Haben Sie bereits mehr als 14 Fachsemester studiert oder sind Sie älter als 30 Jahre, ist eine Pflichtversicherung als Student/in grundsätzlich nicht mehr möglich."
Nun stellt sich die frage gilt es für alle? Oder nur speziell bei TK?
Musst mal online schauen welche Voraussetzungen man braucht um sich als Student versichern zu können. Ich zahle 80 Euro monatlich als Student. Wäre für dich aufjedenfall vorteilhafter.

Hexe756 
Fragesteller
 19.05.2016, 20:22

Gut durch den Master bin ich wieder im 1 Semester, weil das ein neuer Studienabschnitt ist. Da ich aber über 30 Bin und kurzzeitig exmatrikuliert war, bekomme ich nicht mehr den vergünstigen Studententarif. Ich bin zwar Student, bezahle aber Sozialabgaben bzw. ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jetzt mit 1000 Euro Einkommen nur an Krankenversicherung 200 Euro zahlen muss. Dann könnte ich mich ja gleich privat versichern ... ?! Aber soviel wie du habe ich vorher auch bezahlt als ich noch den Studententarif hatte. Nur da ich jetzt einen Arbeitsvertrag habe als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, dachte ich das sich das ggf. ändert.

Rillepeter05  19.05.2016, 20:26

Das kann durchaus sein. ein Kollege von mir macht gerade sein Referendariat und bekommt auch so um den dreh 1000euro und bezahlt mehr als 150euro monatlich

Apolon  20.05.2016, 13:54

 Haben Sie bereits mehr als 14 Fachsemester studiert oder sind Sie älter als 30 Jahre, ist eine Pflichtversicherung als Student/in grundsätzlich nicht mehr möglich."

Falsch - wie so oft gibt es dazu auch Ausnahmen.

Siehe dazu meine Antwort hier im Thread!

MiaMaraLara  20.05.2016, 17:10
@Apolon

Da steht ja auch "grundsätzlich". Und als Grundsatz stimmt es. Ausnahmen gibt es so gut wie immer

Apolon  20.05.2016, 18:52
@MiaMaraLara

@MiaMaraLara,

lies einfach meine Antwort in diesem Thread und dann kannst auch Du noch etwas lernen!

Hexe756 
Fragesteller
 21.05.2016, 13:56
@Apolon

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich einen Schwerbindertenausweis mit 80% besitze. Kann ich mit diesem die Altergrenze aufheben? 

Du musst dich freiwillig versichern. Kostet 150 Euro im Monat.

Hallo Hexe756,

normalerweise endet die Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten mit dem 30. Lebensjahr, bzw. nach dem 14. Fachsemester

Aber wie so oft im leben gibt es hier auch Ausnahmen:

Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn folgendes vorliegt:

Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)

Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der schulischen Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg

Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen

Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten

Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)

Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)

Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Wehr- oder Zivildienst

Mitarbeit in Hochschulgremien

.............................................

Und dazu gibt es sogar ein Information des Bundessozialgerichts -

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13585&pos=0&anz=32

Voraussetzung ist natürlich, dass du max. 20 Stunden die Woche arbeitest.

Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, bleibt dir nichts anderes übrig, als dich entweder freiwillig in der GKV zu versichern.

Alternativ, die wissenschaftliche Tätigkeit in Form eines Arbeitsvertrages zu erhalten, wobei dann der Arbeitgeber fast 50 % des KV-Beitrages übernimmt.

Gruß N.U.

Die Knappschaft hat mir jetzt geschrieben, dass sie nur eine Anmeldung für eine "Werkstudentische Tätigkeit" vorliegen haben, wodurch ich nicht versichert sei und mir einen Vertrag für eine freiwillige Versicherung geschickt haben.

Die Beschäftigung führt nicht zur Versicherungspflicht, also dein Arbeitgeber Zahlt nicht die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung für dich. Trotzdem musst du dich versichern. Und dann deine Beiträge auch selbst haben. Abers wäre es wenn dumehr als 20 Stunden / Woche arbeitets. Dann wärst du kein Werkstudent mehr.

Ich frage das nur, weil mein Kumpel in der GKV circa 70 Euro /Monat zahlt und ein anderer der aber bei der PKV ist, circa 200 Euro /Monat .. da ich aber 30 Jahre geworden bin, kann ich das nicht wirklich vergleichen.

Das von deinem Freund in der GKV ist ein spezieller Beitrag für Studenten, die noch nicht 30 sind und noch keine 14 Semester studiert haben, kommt also für dich nicht in Frage.

Wie bist du den bisher versichert? eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen KV kostet 170 Euro im Monat für KV und PV, außer du hast noch weitere Einnahmen oder bist verheiratet, mit jemand der inder PKV ist und mehr Einnahmen hat.

Falls du mit jemand in einer GKV verheiratet bist kommt ggf. eine Familienversicherung in Frage.