Krankenversicherung Mitgliedschaft für meine Frau ich bin Grenzgäner in Luxembourg

3 Antworten

Hallo,

hier gibt es die besten Auskünfte:

.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Anfahrt.htm

Dort kennt man sich mit den EU-Regeln in der Krankenversicherung sehr gut aus.

Entscheidend ist, ob für die kostenlose Familienversicherung die dt. (§ 10 SGB V) oder die lux. Regeln anzuwenden sind.

Gruß

RHW

Hier findest Du ein paar Info und Kontaktdaten zu Beratungsstellen in Luxemburg: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6108

Da Deine FRau in D lebt und dort ein Gewerbe betreibt, ist sie aus meiner Sicht hier voll versicherungspflichtig. Da kommt sie nur raus, wenn wirklich die Luxemburgische KV sie voll versichert (dann könnte es unter die Ausnahmen des § 193 Abs 3 VVG fallen, vorallem unter die NUmmer 2:" ......oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung" Wird aber dann nicht einfach, die Frau aus ihrer jetzigen PKV rauszukriegen, die stellen sich sicher erstmal quer. Noch eine Alternative wäre, sie gut in Luxemburg zu versichern (immer vorrausgesetzt das geht - kann ich nicht beurteilen) und dann bei der deutschen PKV in einen Tarif mit sehr hohem Selbstbehalt zu wechseln, um die Beiträge nach unten zu drücken. Oder am Ende vom Jahr (falls nicht gerade eine Beitragserhöhung ansteht) in einen einfachen, VVg-konformen Tarif bei einem EWR-Dienstleister wechseln, um die VErsicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen wenn zugleich Versicherungsschutz aus Luxemburg besteht.

Das kannst du nur bei deiner jetzigen Krankenversicherung erfahren. In Deutschland wäre das nicht möglich, sobald sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit mehr als 385,00 € Einnahmeüberschuss hat.

Nicht etwa der gewinn, sondern das Ergebnis vor Steuern. Ein Arbeitnehmer zahlt seinen Betrag ja auch vom BRUTTO.

*395,- €

Bezugsgröße seit 01.01.2014 sind 2.765 €, davon 1/7 = 395,- €.