Kann mein Hausarzt mich wegen einer Rezension als Patient einfach so kündigen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Arzt darf die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Da dein Arzt zu der Erkenntnis gelangt ist, dass euer Vertrauensverhältnis aufgrund deiner schlechten Bewertung im Internet definitiv gestört ist, darf er also die weitere Behandlung ablehnen. Ausgenommen davon ist natürlich ein Notfall.

Da diese Entscheidung rechtmäßig ist und alleine vom Arzt getroffen wird, kannst du dagegen rein gar nichts machen, außer dir einen neuen Arzt zu suchen.

Skaterjeny, ich weiß nicht was du geschrieben hast und wie du geschrieben hast. Aber es ist schon etwas eigenartig, genau zu dem Arzt zu gehen, mit dem man doch offenbar sehr unzufrieden war.

Bin was die Migräne angeht, ein Leidensgenosse und hab die Mexalen 500 mg dagegen verschrieben bekommen. Die kannst du dir notfalls auch auf eigene Rechnung in der Apo kaufen (Rechnung aufheben - Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranl.), ob die auch für dich passen, halt mit dem Apotheker klären.

Im Privatpatientenverhältnis ist das ohne Weiteres zulässig. Da besteht ja Vertragsfreiheit.

In der kassenärztlichen Versorgung dürfte das unzulässig sein. Da wäre eine Beschwerde an die Kassenärztliche Vereinigung anzuraten.

Und m.E. müsste die Rezension jetzt auch ergänzt werden...

beamer05  24.07.2017, 22:01

In der kassenärztlichen Versorgung dürfte das unzulässig sein.

Auch als Kassenarzt kann ich die (Weiter)behandlung eines Patienten ablehnen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt.

Als wichtiger Grund wird - u.a. - Verlust der Vertrauensbasis angesehen.

Eine Beschwerde z.B. an die KV wird daran nichts ändern.

NetzBeratung  24.07.2017, 22:47
@beamer05

Ein Arzt ist qua Teilnahme am kassenärztlichen Versorgungssystem auch zur Annahme von Pat. verpflichtet.

Eine Meinungsäusserung wird nicht ausreichen, um ihn davon zu befreien.

sneferu  29.07.2017, 10:28
@NetzBeratung

Doch tut sie! Wenn diese Meinungsäußerung geignet ist, das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich gestört zu haben, braucht der Arzt den betreffenden Patienten nicht mehr zu behandeln (ausgenommen Notfälle). Dies ist alleine seine Entscheidung.

ich habe meinen Arzt mit der Note 4 bewertet weil einfach die warte zeit immer so um die 2-5 Stunden ist und das obwohl grad mal wenn überhaupt 20leute im Warteraum saßen .

Dann rechne doch einfach mal nach. Wenn jeder Patient ordentlich behandelt werden will, dauert das auch seine Zeit. Rechne dir aus, wenn jeder Patient 10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt.

Woanders kommst du auch nicht sofort dran, wenn du erscheinst.

Wenn du mit deinem Arzt unzufrieden bist, was gehst du da noch hin? Sehr unlogisch, oder? Und ja, ein Arzt kann dich ablehnen als Patient. Er ist auf dich als Unzufriedene nicht angewiesen.

Also ein Kündigungsschreiben musst du nicht bekommen. Er ist ja weder dein Chef, noch dein Angestellter und ihr habt auch keinen dauerhaften Vertrag geschlossen.

Was die Behandlungspflicht angeht, so besteht die in der Tat, aber nur wenn du Kassenpatient bist und der Arzt ein Kassenarzt ist. Allerdings kann ein Arzt immer behaupten, dass er keine Termine frei hat. Ihm nachzuweisen, dass es nicht so ist dürfte schwierig werden.

In einem Notfall muss aber natürlich jeder Arzt jeden Patienten behandeln. Das gilt aber eigentlich für jeden Menschen. Wenn einer zusammenklappt, dann muss man erste Hilfe leisten so gut man kann.

Ich würde den Arzt wechseln. Sollte dein neuer Arzt deine Patientenakte benötigen wird er sie sich von deinem alten Arzt zuschicken lassen.