Ruhestand niedergelassene Ärzte?

4 Antworten

Zur Frage 1.) Nein, ein solches Gesetzt gibt es nicht. Das muss jeder Arzt für sich entscheiden.

Zu 2.) Nein, dass muss er auch nicht.

Aber der Höflichkeit halber sollte er das tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Früher gab es eine Regelung, dass Kassenärzte ihre Zulassung mit 65 Jahren abgeben mussten, wenn kein Nachfolger gefunden wurde, spätestens mit 67 Jahren. Diese Regelung wurde jedoch aufgrund des zunehmenden Ärztemangels schon vor über zehn Jahren fallen gelassen.

Privatärzte durften schon seit jeher solange praktizieren, wie sie wollten und konnten. Für angestellte Ärzte gilt die normale Rentenregelung, was aber nicht bedeutet, dass ein verrenteter Arzt nicht mehr arbeiten darf. Die ärztliche Approbation besteht lebenslang.

Dass ein niedergelassener Arzt in den Ruhestand geht und seine Praxis schließt bzw. übergibt, ohne seine Patienten im Vorfeld darüber zu informieren, ist zwar nicht die feine Art, jedoch nicht verboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mein Hausarzt praktiziert noch mit 80 weil er noch keinen Nachfolger für seine Praxis fand.

Ja Infomieren muss er sie schon das sie rechtzeitig einen Ersatz suchen können sonst stehen die ganzen Leute ohne arzt dar