Kann jemand, der in Lebensgefahr ist, die Behandlung verweigern?

16 Antworten

Diese Situation gibt es weit häufiger, als man meint. Viele ältere und sehr kranke Menschen wünschen sich , dass am Endes ihres Lebens nicht noch ein übermotivierter Arzt ihr Leiden künstlich verlängert. Jede Patient hat ein Recht darauf, die Behandlung zu verweigern. Auch dann, wenn dies seinen Tod bedeutet. Der Patient darf dieses dan nicht, wenn er psychisch krank oder nicht in der Lage ist, den Ernst der Situation zu erfassen. Ob der Patient zurechnungsfähig ist entscheidet zunächst mal der Arzt vor Ort, dann (notfalls mittels Polizei) einer Zwangsbehandlung zugeführt wird. Bei Patienten, die sich nicht äußern können, weil sie z.B. bewusstlos sind, muss der Arzt den mutmaßlichen Wolken des Patienten herausfinden, z.B. durch befragen von Angehörigen oder finden einer Patientenverfügung. Gelingt es nicht sicher, den Willen des Patienten herauszufinden, ist der Arzt allerdings zur Behandlung verpflichtet.

Wenn der Verletzte ganz ruhig und sachlich rüberbringt, dass er eh schon länger daran dachte sterben zu wollen, und nun die Gelegenheit dazu sieht? Ein körperlich absolut gesunder Mensch. Entscheidet dann der Arzt vor Ort ob ihm die Gründe akzeptabel erscheinen? Evtl. Handelt es sich um einen 35 Jahre alten Hauptschüler mit Festanstellung im Supermarkt und €1600 Einkommen, der dieses minderwertige Leben satt ist, und auch keine Chance auf Veränderung (Studium und interessante Arbeit) sieht. Man komme mir bitte nicht mit der Möglichkeit einer anderen Lehre. Wenn nicht zufällig künstlerische Interessen vorhanden sind, ist jeder Lehrberuf minderwertig, was das arbeiten wollen angeht. Auch das evtl am Anfang interessante Handwerk wird nach einiger Zeit zur repetetiven reinen Erwerbstätigkeit. Ich schätze die Ärzte arbeiten nicht nur des Lebensunterhaltes wegen. Einfache Frage, würde man nach einem Lottogewinn von xx Mio noch arbeiten. Wenn nein, ist es eine Minderwertige Arbeit. Unabhängig vom Einkommen. Es gab "Bankster" die es über hatten. Trotz evtl. €0,5 Mio im Jahr.

Akzeptieren Sie diesen Wunsch zu sterben? Das Gleiche bei Menschen die verhungern. Ein Hungerstreik, aber möglicherweise hat das Amt auch auf Null sanktioniert, und sie sehen die Gelegenheit durch die schuld des Amtes zu sterben. Denn das Amt kann ja nicht einfach davon ausgehen dass sich der "Kunde" schon irgendwo etwas illegal besorgt. Oder der Obdachlose im Winter bei -25°C. Sie haben das zu akzeptieren. Ansonsten kann ihr Zwangspatient sich zu Wehr setzen, und darf dabei auch dn Tod seines Gegenüber in Kauf nehmen. Wenn der Helfer das überlebt, hätte dieser es aber auch schwer den dafür bestrafen zu lassen, wenn er seine Zwangsmaßnahme mit Unzurechnungsfähigkeit begründet. Hier kann sich der "Patient" sogar wissentlich am Helfer austoben, und nicht dafür belangt werden. Zumahl die Helfer ja die Verursacher sind. Akzeptieren sie das Nein, gibt es keine (möglicherweise tödliche) Gegenwehr. Ich würde mich genau so wehren, wenn ich nicht behandelt werden will. Auch wenn ich da mit Schädelbruch, Blinddarmdurchbruch usw. läge.

Dignitas oder Exit, eine der beiden, verhalfen einem körperlich absolut gesunden Deutschen zum Tod. Und? Es war sein Wunsch.

Die Rettung des Lebens stehe an erster Stelle, wenn ein Notarzt vor Ort ist. Der Verletzte kann in díesem Moment keine Entscheidung treffen. In einem Notfall ist immer die Rettung des Lebens im Vordergrund.

Ja und Nein. Der Arzt ist verpflichtet, Leben zu retten. Andererseits hat der Patient ein recht auf Selbstbestimmung. Das kann für den Arzt knifflig werden. Wenn er z.B. einem gläubigen Zeugen Jehovas Blut verabreicht, kann es sein dass er eine Anzeige wegen körperverletzung bekommt. Wer vor Gericht und Moralisch gewinnt ist eine andere Sache...

"Hilfe ist schließlich dann nicht erforderlich, wenn das vermeintliche Opfer wirksam auf Hilfe verzichtet (rechtstechnisch handelt es sich dabei um eine Rechtfertigung für die Unterlassung der Hilfeleistung). Der Verzicht ist aber nicht wirksam, wenn er in einer psychischen Ausnahmesituation erklärt wurde. Wenn bspw. ein dauerhaft Erkrankter bei einer akuten Verschlechterung seiner Situation darum bittet, keinen Arzt zu rufen, kann dem daher nur Folge geleistet werden, wenn sich diese Bitte in einer Linie mit früheren Aussagen des Kranken befindet. Ein Eingreifen des Helfers entgegen einem wirksamen Verzicht kann theoretisch zu einer Bestrafung wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung führen; die irrtümliche Annahme der Voraussetzungen einer Hilfeleistungspflicht führt aber zu Straffreiheit"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung

Der Wille des Patienten hat natürlich Vorrang. Es gibt zwar Möglichkeiten mithilfe einer richterlichen Anordnung den Patientenwillen zu umschiffen, aber dies nur wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist klar zu denken (Delir,...). Und als Notarzt ist das ohnehin schwierig zu organisieren. Ist ist also nicht strafbar hier nicht zu helfen. Damit man das später nachweisen kann muss man die Aussage des Patienten gut dokumentieren. Ein Zeuge ist auch hilfreich. Würde man trotzdem handeln, wäre das Körperverletzung, und höchst strafbar. Einen hippokratischen Eid leistet man übrigens in Deutschland nicht ab!