Kann jeder Arzt jedes Medikament verschreiben?

8 Antworten

Ja , wenn er die Diagnose verantworten kann , die dieses Medikament erforderlich macht.

ein Psychiater könnte für einen hustenden Patienten also ein bestimmtes Hustenmittel verschreiben, zum Beispiel wenn der Patient es schon kennt und genommen hat. Aber das passiert nur in Notfällen.

Ein Nephrologe wird jedenfalls kein Psychopharmakon verschreiben.

Rein rechtlich darf jeder Arzt jedes beliebige Medikament verschreiben. Niedergelassene Ärzte sind auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisiert und verschreiben in der Regel auch nur die entsprechenden Arzneimittel. So muss sich ein niedergelassener Arzt, der seinem gesetzlich versicherten Patienten ein fachfremdes Medikament verordnet, hierfür gegebenenfalls vor einem Prüfungsausschuss rechtfertigen. Ein Urologe, der ein Medikament gegen Diabetes verschreibt, würde beispielsweise die Aufmerksamkeit der Prüfer wecken. Kann der Arzt die Verschreibung vor dem Ausschuss nicht plausibel erklären, so muss er das Medikament im Zweifelsfall selbst bezahlen !!!

Ja, das kann er. Aber Allgemeinmediziner tun das oft nicht, weil sie im Vergleich zu Fachärzten ein kleineres Budget haben und das Verschreiben teurer Medikamente oft zu Regressforderungen der Krankenkassen führt.

Anscheinend ist das so. Ein ehemaliger Arbeitskollege ließ sich von einem Zahnarzt bei dem er nicht einmal in Behandlung war morphinhaltige Tropfen in großen Mengen verschreiben und zahlte jedesmal bar an den Zahnarzt. Mein Kollege war (ist ?) süchtig nach diesem starken Schmerzmittel nachdem er es über lange Zeit regulär verschrieben bekommen hatte. Dieser Zahnarzt im Süd-Schwarzwald "soll" sich ein gutes Zubrot verdienen mit solchen Rezepten gegen Bares. Und wenn er dies mit vielen "Kunden" über lange Zeit, über Jahre kann so schein mir eine Kontrolle kaum gegeben.

Er darf, sofern er nachweisen kann, dass das Medikament notwendig ist.

Aber nicht jeder Arzt wird jedes Medikament verschreiben, Der Psychiater würde seinen Patienten wohl eher an den behandelnden Facharzt oder den Hausarzt verweisen.