Kann das Jobcenter verlangen abzunehmen?

8 Antworten

Darf das Jobcenter von einem extrem adipösen "Kunden" verlangen abzunehmen?

Selbstverständlich nicht.

Und ggf. sanktionieren, wenn dieser Forderung nicht nachgekommen wird?

Aaaaabsolut NEIN. Würde das dass Jobcenter machen, würde der Mitarbeiter sehr schnell einen auf den Deckel bekommen und es würde ggf. ein Disziplinarverfahren einherführen.

Alleine hier wäre Artikel 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes zu nennen.

Wieso kommen hier alle mit Artikel 1 ? Ich sehe da echt 0 Zusammenhang.

Nein darf es nicht. Das ist ganz alleine Sache des Kunden und ggf. behandelnder Arzt. Ein Jobcenter Mitarbeiter hat sich in solche Dinge, wo er zudem keine Ahnung hat, einzumischen.

Weiterhin gibt es verschiedene Gründe für Adipositas.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vom Grundgedanke her ist das Jobcenter ja dazu da, Leute in Arbeit zu bringen (auch wenn die Praxis anders aussieht). Eigentlich müsste dazu auch gehören, dass es Leute dazu anhält, ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen, egal aus welchen, sehr viele Jobs nicht annehmen kann, dann wäre es eigentlich angemessen, wenn das Jobcenter diese Person verpflichten könnte, sich mal von einem (vom Patienten/Kunden selbst gewählten) Arzt untersuchen zu lassen. Vielleicht kann die gesundheitliche Situation ja verbessert werden.

Das Jobcenter darf aber selbstverständlich keine eigenen Diagnosen vornehmen und auch ärztliche Diagnosen nicht selbst interpretieren oder Behandlungserfolge beurteilen.

Abnehmen verlangen und Nichtabnehmen sanktionieren, ist nicht drin.

Nein, das darf es nicht, weil es das Jobcenter nichts angeht, warum jemand fettleibig ist. Aber es kann durchaus darauf hinweisen, dass eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung durch Adipositas deutlich erschwert ist.

Nein. Habe auch noch nie gehört, dass sich das Jobcenter in gesundheitliche, persönliche Belange so einmischt. Wie kommst darauf?

Das höchste der Gefühle ist der medizinische Dienst um die körperliche, berufliche Belastungsfähigkeit zu ermitteln.

Schon zum berufspsychologischen Service, um die psychische, berufliche Eignung zu ermitteln, können sie nicht zwingen.