Ist man mit 18 noch jugendlich?

5 Antworten

Vor dem Gesetz ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres "erwachsen" und volljährig, mit allen Rechten und Pflichten.

Nur im Strafrecht gibt es die Möglichkeit, Personen unter 21 Jahren noch als "Heranwachsende" nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilen, wenn sie in ihrer persönlichen Reife noch nicht so weit sind.

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man aber mit Jugendlichen teilweise auch noch über achzehnjährige Personen, z.B. wenn man von Jugendarbeitslosigkeit spricht, womit Personen bis 25 Jahren erfasst werden.

"Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen („wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat"

wikipedia

Nein, laut Gesetz ist man dann "Heranwachsender" und immer noch nicht Erwachsen (ab 21).

nein, dann ist man laut Gesetz volljährig

Laut dem Gesetz ist man Erwachsen was aber überhaupt nichts darüber aussagt wie reif man im Kopf ist

cutiecandysun 
Fragesteller
 17.09.2013, 16:59

Nein ist man nicht!!!!!!!