Ist ADS ein Hindernis bei der Polizei?

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Es kommt hier auch auf das Ausmaß der Maßnahmen an. Ich bin überzeugt, daß auf der Welt viele Menschen mit AD(H)S rumlaufen, aber das Glück haben, daß es nie in einer Krankenakte auftaucht. Wenn man diese Störung diagnostiziert hat, müsst ihr sie - leider - auch angeben. Wenn daraufhin umfangreich behandelt wurde, mit Medikamenten und Verhaltenstherapie (oder was die da so tun) kommt es noch auf den Zeitraum an. Da dein Sohn ja ein Abitur oder eine FHR vorweisen muss, kann er ja keinen Sonderschulbedarf gehabt haben, oder doch?

Ich meine, es kommt hier auf den Einzelfall an. Die PDV300 gilt zwar bundesweit, aber es gibt absolute und relative Ausschlusskriterien. Ich würde es versuchen. Es gibt hier sicher einen Handlungsspielraum, abhängig von der Schwere, der Behandlungsbedürftigkeit, der momentanen Medikation (wenn - dann eher schlecht) und den aktuellen Befunden. Ich weiß nicht, woher kodi seine Info hat, denn die PDV ist eigentlich VS ... ich würde es einfach versuchen.

Schlecht sind halt Medikamente oder laufende Behandlungen ... bei Großeinsatzlagen zu unständlich, risikobehaftet, teuer. Außerdem kommt das Geld für medizinische Versorgung der Anwärter und Beamten kommt vom Steuerzahler. Wie willst du denen erklären, warum man einen Bewerber einstellt, der ein gesundheitliches Risiko mit anfallenden Kosten von Anfang an mitbringt?

Viel Glück!

Gruß S.

weiß nicht, woher kodi seine Info hat

Ich weiß es von dem gf-Nutzer ¨freede¨, der Polizist in Niedersachsen ist. Und ich habe mal den Polizeiarzt gefragt. Aber gut, das sind Beamte und keine alles-Wisser. Vielleicht kennen die ja nicht den Unterschied zwischen ADS und ADHS. Vielleicht gehen die ja auch davon aus, dass man dann Medikamente nehmen muss. Das ist ja nicht zu 100% der Fall. Ich habe nie welche genommen.

Vielleicht machen sich Polizeiarzt und die Leute beim Vorstellungsgesprüch ja auch selbst ein Bild vom Bewerber und entscheiden dann, ob er geeignet ist.

Deswegen soll er es ja versuchen.

@kodi1123

Ich habe nie welche genommen.

Siehste - medikamentenfreies, unbehandeltes, eigenkompensiertes AD(H)S - und du bist bei der Polizei - oder nicht?

AD(H)S ist wirklich wie Kaugummi. Da ist von - bis alles möglich. Hochdosierte Ritalintherapiekinder sind dann ohne Medikamente tickende Zeitbomben - mitunter ... da kommt es dann auch noch drauf an, wie sie bei Überforderung reagieren. Die einen schreien, die anderen kippen um, andere prügeln sich oder sind einfach still und abwesend.

Aber im Erwachsenenalter bekommt man das eigentlich in den Griff.

Wenn ich mir aber vorstelle, daß ein Anwärter damit noch zu tun hat und in einem Krisenmoment Schießtraining hat ...

Gruß S.

Auch bei der ADS - also ohne "H" handelt es sich um ein Ausschlußkriterium für die Aufnahme bei der Polizei. Dein Sohn sollte sich daher besser schon mal nach einer weiteren Berufsmöglichkeit umsehen und sich entsprechend informieren.

Ich bin kein Experte in diesem Gebiet, aber ich würde nicht sagen, dass dies ein Hindernis ist, solange er die anderen Voraussetzungen erfüllt und die Tests gut meistert, die auf ihn zukommen werden. Hätte er eine mangelnde Impulskontrolle, sähe es jedoch schon anders aus. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Ich drücke Ihrem Sohn die Daumen!

Soweit ich weiß ist ADHS nach der PDV 300 ein zwingender Ausschlußgrund. Die PDV 300 ist Bundeseinheitlich.

Danke für die Antwort, aber es geht ausdrücklich um ADS ohne "H" - das Element Hyperaktivität fehlt. Über ADHS und Polizeidienst findet sich ja auch ausreichend Material im Netz. Über die "entspanntere" Variante finde ich nichts.

@Jini70

Das liegt daran, daß es selten unterschieden wird. Aber der Unterschied ist erheblich. Sollte dein Sohn bereits bei erster Durchsicht abgelehnt werden, also gar nicht erst zum EAV zugelassen werden, wo es dann irgendwann zu einer PÄU kommen würde, würde ich ggf. Einspruch einlegen. Brauchbar wäre vielleicht ein aktueller Befund und - wie oben schon erwähnt - wäre es sehr gut, wenn er momentan KEINE Behandlung hätte. Dauermedikation wäre wohl ein AUS und ein Einspruch dann auch zu überlegen.

Gruß S.

Leider ist ADS ein Ausschlusskriterium. Versuchen kann er es ja trotzdem.