Inkassoforderung ist die berechtigt, Schlaganfall?

3 Antworten

Eine Vormundschaft gibt es meines Wissens nach nicht mehr, sondern nur noch eine gesetzliche Betreuung.

Der Betreuer sollte sich mit der Verbraucherzentrale oder ggf. mit einem Anwalt in Verbindung setzen, so, daß die Gesamtforderung des Inkassounternehmens geprüft werden kann.

Sehr viele Inkassogebühren sind rechtswidrig und verstossen schon gegen die guten Sitten. Ob diese Forderung ebenfalls überzogen ist, kann dir ein Anwalt, bzw. die Verbraucherzentrale, genau sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Außer den Gläubiger evtl. um Verständnis für die Ausnahmesituation zu bitten, wird da nicht viel drinliegen.