Inkassoforderung ist die berechtigt, Schlaganfall?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf eine Foderung vom Inkasso. Meine Mutter hatte Anfang August einen schweren Schlaganfall, so das wir Kinder uns jetzt um alles kümmern müssen. An Post dachten wir nicht, nun hatte meine Mutter ein Schreiben bekommen von einem Inkasso Büro die mal gleich den Betrag um 60€ erhöhen. Gibt es da rechtlich eine Möglichkeit nur den Hauptbetrag zu zahlen? Oder muss sie tatsächlich alles zahlen. Dazu zu sagen ist, das ein Kind jetzt als Vormund gerichtlich eingesetzt wurde, weil sie nicht im Stande ist eigene Entscheidungen zu machen. Danke schonmal
3 Antworten
Eine Vormundschaft gibt es meines Wissens nach nicht mehr, sondern nur noch eine gesetzliche Betreuung.
Der Betreuer sollte sich mit der Verbraucherzentrale oder ggf. mit einem Anwalt in Verbindung setzen, so, daß die Gesamtforderung des Inkassounternehmens geprüft werden kann.
Sehr viele Inkassogebühren sind rechtswidrig und verstossen schon gegen die guten Sitten. Ob diese Forderung ebenfalls überzogen ist, kann dir ein Anwalt, bzw. die Verbraucherzentrale, genau sagen.
Außer den Gläubiger evtl. um Verständnis für die Ausnahmesituation zu bitten, wird da nicht viel drinliegen.